Als Neurentner habe ich von meiner GKV Vordrucke zur Ermittlung von Beiträgen bekommen. Auf Nachfrage wird mir erklärt, dass auch künftige Zahlungen z.B. Sonderzahlungen zum Jahresende des ehmaligen Arbeitgebers gleich mit in den Beitrag eingepreist werden. Ob ich die Zahlungen überhaupt erlebe, interessiert nicht, sagt die Kasse. Beiträge werden vom zu erwartenden Jahreseinkommen berechnet. Das finde ich nicht richtig.
Wer hat Erfahrung mit der Beitragsgestaltung als freiwillig versicherter Rentner? Gibt es auch Rückerstattungen ggf. Nachzahlungen , wenn falsch kalkuliert wird?
als Rentner freiwillig in der GKV Welche Beitragshöhe?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Oldi,
es ist richtig, dass Du als freiwillig versicherter Rentner von ALLEN Einkünften bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst, somit auch von eventuellen Sonderzahlungen Deines ehemaligen Arbeitgebers. Da kommst Du leider nicht drumherum.
Diese sind aber definitiv nur dann anzusetzen, wenn Du sie sicher erhalten wirst, also irgendwo schriftlich fixiert ist, dass und in welcher Höhe Du diese Sonderzuwendungen erhalten wirst.
Unsinning von der Krankenkasse wäre es, Zahlungen in die Beitragsberechnung mit einfliessen zu lassen, bei denen überhaupt nicht feststeht, ob der Versicherte sie überhaupt erhält.
Von daher solltest Du Dich auf eine solche "Mauschelei" garnicht einlassen und die Beiträge "nur" nach Deinem feststehenden Einkommen (in Deinem Fall Rente, ggfs. noch Versorgungsbezüge, Betriebsrenten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinkünfte) berechnen lassen. Sollte sich herausstellen, dass Du diese Sonderzahlungen Deines Arbeitgebers tatsächlich erhältst, werden sie im kommenden Jahr (also rückwirkend berücksichtigt). Nachzahlung freiwilliger Beiträge ist immer möglich, aber mir ist keine Krankenkasse bekannt, die zuviel gezahlte Beiträge freiwilliger Mitglieder zurückerstattet.
Schöne Grüße....
Diesel
es ist richtig, dass Du als freiwillig versicherter Rentner von ALLEN Einkünften bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst, somit auch von eventuellen Sonderzahlungen Deines ehemaligen Arbeitgebers. Da kommst Du leider nicht drumherum.
Diese sind aber definitiv nur dann anzusetzen, wenn Du sie sicher erhalten wirst, also irgendwo schriftlich fixiert ist, dass und in welcher Höhe Du diese Sonderzuwendungen erhalten wirst.
Unsinning von der Krankenkasse wäre es, Zahlungen in die Beitragsberechnung mit einfliessen zu lassen, bei denen überhaupt nicht feststeht, ob der Versicherte sie überhaupt erhält.
Von daher solltest Du Dich auf eine solche "Mauschelei" garnicht einlassen und die Beiträge "nur" nach Deinem feststehenden Einkommen (in Deinem Fall Rente, ggfs. noch Versorgungsbezüge, Betriebsrenten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinseinkünfte) berechnen lassen. Sollte sich herausstellen, dass Du diese Sonderzahlungen Deines Arbeitgebers tatsächlich erhältst, werden sie im kommenden Jahr (also rückwirkend berücksichtigt). Nachzahlung freiwilliger Beiträge ist immer möglich, aber mir ist keine Krankenkasse bekannt, die zuviel gezahlte Beiträge freiwilliger Mitglieder zurückerstattet.
Schöne Grüße....
Diesel