Abfindung und ALG II

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Zarozin
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Abfindung und ALG II

Beitrag von Zarozin » 01.01.2016, 02:38

Ein freundliches "Hallo" von einer Neuen :)

ich wünsche allen ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2016.

Hoffentlich könnt ihr mir helfen, denn ich verstehe die eigenartige Satzstellung aus den Einheitlichen Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen § 5 Absatz 5 nicht. Und vielleicht, so hoffe ich, könnt ihr es mir an Hand eines Rechenbeispiels näher bringen.

Hintergrung: Tatsächlich habe ich letztmalig 2010 gut verdient. Zwischen 2010 und 2012 hatte ich sehr viel Krankschreibungen und Reha-Maßnahmen, weswegen ich 2012 ausgesteuert wurde und in ALG I kam. Obwohl nach wie vor ungekündigt, bin ich von ALG I ins ALG II 2013 gerutscht. Erst in diesem Jahr erhalte ich von meinem Arbeitgeber die Kündigung und auch eine Abfindung.
Das Jobcenter erklärt mir ganz klar, dass ich mit der Abfindung kein Anrecht mehr auf Leistungen haben und mich ab Auszahlung der Abfindung selbst Krankenversichern müsste.

Nun steht in dem Text, Zitat:
... sind vom Zeitpunkt ihres Zuflusses dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem Betrag in Höhe des laufenden Arbeitsentgelts, das zuletzt vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wurde, zuzuordnen ...
Gehen die dann tatsächlich von meinem Lohn von 2010 aus oder meinen die damit das derzeitige Hartz4? Und wie würde sich der Beitrag für die KK daraus errechnen??

Wenn ich jetzt mal fiktive Zahlen vorgebe (immer davon ausgehend, dass ich keinen neuen Job finde), was käme letztlich bei raus?
2010 Lohn = 3.000,00 € Brutto
2015 ALG II = 1.000,00 €
Abfindung = 40.000,00 €

Wie wäre das Vorgehen von der KK? Müsste ich die Kohle aufheben (wie bei der Steuer) oder kann ich die Krankenversicherung gleich ab April 2016 zahlen ohne mir im nächsten Jahr Gedanken zu machen, zu wenig bezahlt zu haben. Wäre Monat für Monat der gleiche Betrag fällig so lange ich kein ALG II beziehe oder zahle ich im ersten Monat nach Erhalt den Höchtssatz und die restlichen Monate den Mindestsatz von 160,- €?

Vielen Dank fürs Lesen
Zarozin

Zarozin
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Beitrag von Zarozin » 06.01.2016, 04:57

Hmmm .... über 255 Betrachtung, aber keiner scheint eine Idee zu haben, wie sich das ganze berechnet oder wie der § allgemein verstanden werden muss :( Schade :(

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.01.2016, 08:12

Hallo,
ich schreib mal, wie ich es kenne - Es wird von der Kasse zunächst der beitragspflichtige Anteil der Abfindung ermittelt - dabei spielt die Betriebszugehörigkeit und das Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung eine wichtige Rolle. Der beitragspflichtige Anteil wird dann durch das zuletzt bezogene Bruttoarbeitsentgelt geteilt, was dann die Dauer der Beitragspflicht ergibt - Beispiel : Ende der Beschäftigung 31.12.2015 - beitragspflichtiger Anteil der Abfindung 15.000,00 € - letztes Bruttogehalt
2500,00 € - Beginn der Beitragspflicht wäre (nahtlos) der 01.01.2016 -
Monatlich, für die Dauer von sechs Monaten (15000,00 : 6 = 2500,00)
würden somit 2500,00 € zugrunde gelegt, wonach dann der Beitrag gezahlt werden müsste. Wenn aber in dieser Zeit eine Vorrangversicherung (ALG-1 beispielsweise) besteht, dann muss für die Abfindung kein Beitrag gezahlt werden - vielleicht kann sich ggf. noch ein anderer Experte dazu äussern wenn ich etwas vergessen habe oder sich etwas geändert hat.
Gruss
Czauderna

Zarozin
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Beitrag von Zarozin » 06.01.2016, 10:43

Vielen herzlichen Dank für deine ausführliche Information.
Eine Nahtlosigkeit ist ja bei mir nun nicht vorhanden. Aber ich empfinde es schon als eine hammerharte Aktion, wie sich das bei einer solchen Konstellation errechnet.

Fast bin ich geneigt die KK, wie mit dem Staat und den Steuern als Wegelagerer zu vergleichen.
Denn sollte ich einen leidensgerechten Job finden, dann kann ich den Lohn, den ich dabei verdiene gleich an den Staat als Steuer abtreten. Die Firma braucht es dabei noch nicht mal mehr auf mein Konto zu schieben und sollte ich dabei auch noch unter 15.000 im Jahr verdienen, darf ich noch einen Teil der Abfindung dazu legen. So viel zum "versüßten" Obolus beim Austritt aus einer Firma.

Gerechter fände ich es, wenn nur einmalig in dem Zuflußmonat der Höchstbetrag von der KK verlangt wird, und ab da wo man kein weiteres Einkommen hat, lediglich den Mindestbetrag zahlt.

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