Hallo allerseits,
allen Fakten zufolge handelt es sich bei der 3-jährigen Bindung an einen Wahltarif ja um eine sehr feste. Dennoch hatte ich beim Abschluss des Wahltarifs kein Problem damit, da ich zum Zeitpunkt des Abschlusses, als ich nach längerer PKV-Zugehörigkeit versicherungspflichtig in der GKV wurde, auch die Versicherungspflichtgrenze erstmals überschritt und somit mit einer 3-jährigen Zugehörigkeit zur GKV rechnete. Diese 3-Jahres-Frist soll (oder wurde schon?) nach Willen der neuen Regierung auf 1 Jahr sinken. Könnte dies auch Auswirkungen auf die 3-jährige Bindung an den Wahltarif haben?
Besten Dank und viele Grüße.
Wahltarifbindung und Versicherungspflichtgrenze
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
um es genauer zu sagen - es bietet nicht eine Kasse diesen Tarif an, sondern mehrere Kassen einer Kassenart.
Ich persönlich finde, dass man hiergegen nichts einwenden kann, alle Kunden werden bei Abschluss auf die 3-jährige Bindefrist hingewiesen und können kann immer noch in Ruhe entscheiden, ob sie den Tarif abschließen möchten oder nicht. Der Preis ist für die abgesichten Leistungen außerdem absolut i.O. und ich denke jede Kasse muss ansprechende Produkte auf den Markt bringen um Bestandskunden zu halten und Neukunden hinzuzugewinnen.
Gruß
um es genauer zu sagen - es bietet nicht eine Kasse diesen Tarif an, sondern mehrere Kassen einer Kassenart.
Ich persönlich finde, dass man hiergegen nichts einwenden kann, alle Kunden werden bei Abschluss auf die 3-jährige Bindefrist hingewiesen und können kann immer noch in Ruhe entscheiden, ob sie den Tarif abschließen möchten oder nicht. Der Preis ist für die abgesichten Leistungen außerdem absolut i.O. und ich denke jede Kasse muss ansprechende Produkte auf den Markt bringen um Bestandskunden zu halten und Neukunden hinzuzugewinnen.
Gruß