Hallo,
im Regelfall muß man ja seine Versichertenkarte abgeben, wenn man einen Wahltarif nimmt. Das ist ungünstig, weil man dann den Arzt darauf hinweisen muß, daß er keine Privatrechnung schreiben darf, was im Einzelfall problematisch sein dürfte. Ich habe nun gehört, daß es auch Kassen geben soll, bei denen man trotz Wahltarif weiterhin eine Karte hat. Falls ja, welche sind das?
Wahltarif & Versicherungskarte
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 265
- Registriert: 11.03.2009, 22:01
Dieser Meinung schließe ich mich an. Normalerweise behälst du deine Karte auch wenn du einen Wahltarif zur Leistungsfreiheit nimmst. Nach Ablauf des Kalenderjahres, wird die Krankenkasse dann prüfen, ob du Leistungen mit der Versichertekarte und damit zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen hast. Wenn nicht, dann erhälst du die Prämie ausgezahlt. Wenn du Leistungen in Anspruch genommen hast, richtet sich das Verfahrn nach Kasse und jeweiligen Wahltarif. Bei manchen bekommst du noch eine Teilerstattung, bei anderen dann gar nichts.
Solche Wahltarife kenne ich auch. Bei diesen Tarifen wird wie bei einer privaten Krankenversicherung abgerechnet. Man erhält eine Rechnung, bezahlt diese und reicht sie bei der Krankenkasse ein. Hier erhält man jedoch nur den Kassensatz und eine Bearbeitungsgebühr wird auch noch abgezogen...
Bei allen anderen Wahltarifen darf immer über die Karte abgerechnet werden.
Bei allen anderen Wahltarifen darf immer über die Karte abgerechnet werden.