Hallo,
wird der Bezug von Krankengeld aus einem Wahltarif der gesetzl. Krankenkasse (für Selbständige) nach § 53(6) SGB V gegebenenfalls auf die maximale Bezugsdauer von gesetzlichem Krankengeld (= max. 78 Wochen aufgrund der gleichen Krankheit) angerechnet?
Ich habe einen Wahltarif für Selbständige nach § 53(6) SGB V gewählt, bei dem ich ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag der AU Krankengeld aus diesem Tarif erhalte. Dies für max. 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren, unabhängig ab es sich immer um die gleiche Erkrankung handelt oder um eine andere.
Handelt es hier um zwei verschiedene Arten von Krankengeld:
- gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der AU
und
- Krankengeld aus den Wahltarif ab dem 15. Tag der AU
??
Grüsse - charles1
Wahltarif- maximale Bezugsdauer von gesetzlichem Krankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Wahltarif Krankengeld - AU bei Teilhabe am Arbeitsleben-Maßn
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Antwort.
Nun habe ich noch eine weiterführende Frage:
Wenn ich während einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) AU werde, erhalte ich bis zu 6 Wochen AU-Unterbrechung Übergangsgeld.
Erhalte ich von der 3. bis Ende der 6. Woche AU während dieser Teilhabe am Arbeitsleben zusätzlich zum Übergangsgeld (gezahlt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund) auch Krankengeld aus einem Wahltarif für Selbständige einer gesetzl. Krankenkasse?
Grüsse - charles1
vielen Dank für Deine Antwort.
Nun habe ich noch eine weiterführende Frage:
Wenn ich während einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation (Teilhabe am Arbeitsleben) AU werde, erhalte ich bis zu 6 Wochen AU-Unterbrechung Übergangsgeld.
Erhalte ich von der 3. bis Ende der 6. Woche AU während dieser Teilhabe am Arbeitsleben zusätzlich zum Übergangsgeld (gezahlt durch die Deutsche Rentenversicherung Bund) auch Krankengeld aus einem Wahltarif für Selbständige einer gesetzl. Krankenkasse?
Grüsse - charles1