Hallo,
wird der Bezug von Krankengeld aus einem Wahltarif der gesetzl. Krankenkasse (für Selbständige) nach § 53(6) SGB V gegebenenfalls auf die maximale Bezugsdauer von gesetzlichem Krankengeld (= max. 78 Wochen aufgrund der gleichen Krankheit) angerechnet?
Ich habe einen Wahltarif für Selbständige nach § 53(6) SGB V gewählt, bei dem ich ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag der AU Krankengeld aus diesem Tarif erhalte. Dies für max. 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren, unabhängig ab es sich immer um die gleiche Erkrankung handelt oder um eine andere.
Handelt es hier um zwei verschiedene Arten von Krankengeld:
- gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der AU
und
- Krankengeld aus den Wahltarif ab dem 15. Tag der AU
??
Grüsse - charles1
Wahltarif- maximale Bezugsdauer von gesetzlichem Krankengeld
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