Die TK ist wohl die erste Kasse, die die neuen Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes umsetzt. Gibt es schon weitere Umsetzungsbeispiele?
tk.de/tk/leistungen-a-z/arzneimittel/alternative-arzneimittel/405182
TK-Satzungsleistung alternative Arzneimittel
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Sehe ich auch so. Ein weiteres Element zur Differenzierung.
Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind. Welche das konkret sind???
Rechtsgrundlage müsste der neue § 11 (6) SGB V sein, der den Kassen neue Satzungsleistungen ermöglicht.
Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind. Welche das konkret sind???
Rechtsgrundlage müsste der neue § 11 (6) SGB V sein, der den Kassen neue Satzungsleistungen ermöglicht.
Und vom Arzt verschrieben, nicht vom Heilpraktiker. Damit hat schon eine privat versicherte Bekannte ihre Probleme, weil man den Arzt erst von der Meinung des HP überzeugen muss, klappt nicht immer.Dr. Know hat geschrieben: Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind.