Ich habe als freiwillig Versicherte bei der GKK einen Bonus-Wahltarif und damit eine Bindungsfrist von 3 Jahren.
Wenn die Krankenkasse nun den Zusatzbeitrag erhöht hat, greift dann auch das Sonderkündigungsrecht oder ist das bei freiwillig Versicherten innerhalb dieser 3 Jahre ausgeschlossen?
Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Hallo,Pollita hat geschrieben: ↑26.01.2023, 18:51Ich habe als freiwillig Versicherte bei der GKK einen Bonus-Wahltarif und damit eine Bindungsfrist von 3 Jahren.
Wenn die Krankenkasse nun den Zusatzbeitrag erhöht hat, greift dann auch das Sonderkündigungsrecht oder ist das bei freiwillig Versicherten innerhalb dieser 3 Jahre ausgeschlossen?
wenn es tatsächlich die GKK betrifft, dann gibt es die nicht mehr - die gehört jetzt zur TK (Techniker Krankenkasse). Gültig ist, neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Satzung https://www.tk.de/techniker/unternehme ... tk-2024400
und da finde ich nichts von einer Bindungsfrist von drei Jahren.
Gruss
Czauderna
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Ich habe mich vertippt, sorry, es sollte GKV heißen. Es handelt sich um die AOK.
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Hallo, okay, aber auch da gilt, ob die Kasse in solchen Fällen eine solche Regelung hat, was die Kündigung betrifft -
dazu habe ich das hier gefunden - https://www.aok.de/fk/sozialversicheru ... assenwahl/
ich denke, das hilft weiter.
Gruss
Czauderna
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Danke für die Info!