Hey,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe vor einem Jahr einen Selbstbehalttarif gewählt. Nun teilte mir ein MA der KV mit, dass eine Rückzahlung in Höhe von XY € dann erfolgt, wenn ich kein Rezept im Abrechnungsjahr eingelöst habe.
Frage nun: kann das sein? Mir kommt diese Info etwas kurzsichtig vor..
Selbstbehalttarif - Rückzahlung trotz Rezept?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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