nur wenige Versicherte nehmen dran teil

Welche Angebote gibt es und worin unterscheiden sie die einzelnen Krankenkassen?

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Lohnbuchhalter
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nur wenige Versicherte nehmen dran teil

Beitrag von Lohnbuchhalter » 27.07.2009, 15:15

laut www.Krankenkassen-blogger.de nehmen nur 0,54% der Versicherten an einem Selbstbehalttarif und 0,33 % an einem Beitragsrückerstattungstarif teil. Eigentlich sind die Zahlen doch erschreckend, wenn man sich überlegt, was für aufwand dahinter steckte um diese Tarife einzuführen. :?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.07.2009, 18:31

Grins, ein wenig zu kompliziert ist es halt.

SGB_KV
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Beitrag von SGB_KV » 24.08.2009, 21:50

Ich denke mal es liegt daran, das viele Kassen es nicht direkt vermarkten und viele Versicherte einfach nicht die Lust oder Zeit haben, sich damit auseinander zu setzen!

Es ist nicht kompliziert, es verlangt nur ein wenig Zeit und Vertrauen in die eigene Gesundheit.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.08.2009, 22:19

Hallo,
das trifft wohl 100%ig zu.
Gruß
Czauderna

gartmann
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Beitrag von gartmann » 05.02.2010, 19:21

Das Hauptproblem bei den Wahltarifen ist die Tatsache, daß man seine Versichertenkarte abgeben muß. Das heißt, der Arzt darf Privatrechnungen schreiben, wenn ich ihn nicht davon abhalte. Das dürfte ziemlich unlustig werden, wenn der Selbstbehalt ausgeschöpft ist, weil die Kasse dann natürlich nur den Kassensatz erstattet. Außerdem ist bei einer Rechnung mit dem 3-fachen Satz der Selbstbehalt schnell erreicht.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.02.2010, 20:42

gartmann hat geschrieben:Das Hauptproblem bei den Wahltarifen ist die Tatsache, daß man seine Versichertenkarte abgeben muß. Das heißt, der Arzt darf Privatrechnungen schreiben, wenn ich ihn nicht davon abhalte. Das dürfte ziemlich unlustig werden, wenn der Selbstbehalt ausgeschöpft ist, weil die Kasse dann natürlich nur den Kassensatz erstattet. Außerdem ist bei einer Rechnung mit dem 3-fachen Satz der Selbstbehalt schnell erreicht.
Äh, wie meinen? Einen Wahltarif und Kostenerstattung wählen und dann trotzdem mit der Karte zum Arzt gehen? Entweder - oder, wenn der Wahltarif an das System der Kostenerstattung gebunden ist. Das ist m. E. der Grund, warum so wenige Leute diese Art Wahltarif in Anspruch nehmen. Ohne Zusatzversicherung besteht ein hohes Risiko.

Auf den Selbstbehalt werden übrigens nicht die hohen Privathonorare, sondern nur der Erstattungsbetrag der Krankenkasse angerechnet.

GKV

leoni
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Bonusmodelle als Chance

Beitrag von leoni » 12.02.2010, 15:26

Gerade Bonusmodelle sind oft recht kompliziert. Ich könnte mich ärgern, wenn ich manchmal die Regularien erfahre. Dabei ist das bereits eine kleine Chance, das gesundheitsbewußte Verhalten der Versicherten zu motivieren.

Bei den hohen Beträgen, die manchmal genannt werden, da habe ich nicht ein einziges mal relativ einfache Regeln gelesen. Das schreckt die Kundschaft eher ab. Kleinere Beträge, die aber recht einfach zu erreichen sind, erscheinen mir attraktiver. Der Kunde hat eher ein Erfolgserlebnis und das begeistert ihn.

Was sollte verlangt werden?
Ich halte die Vorsorge beim Arzt für eine gute Bedingung. Da kann auch eine nicht so stabile Gesundheit die Bedingung erfüllen.
Eigene Vorsorgeaktivitäten sollten belohnt werden. Das motiviert zum weitermachen.

Wo kann das Gesundheitssystem besser sparen, als mit Vorsorge und Prävention? Der belohnte Kunde fühlt sich, wenn die Kasse in anderen Disziplinen nicht versagt, bei seiner Kasse wohl.
Genau darum sehen wir in unserem Haus es als Chance und vermarkten unser Bonussystem auch. Es gab bei uns schon öfter begeisterte Kunden, die sich über 100 Euro ein Loch in den Bauch freuten und das mit Recht.
Sie waren für sich und für uns aktiv.

yerry
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Beitrag von yerry » 12.02.2010, 18:36

Naja die Wahltarife setzen ja außerdem auch voraus, dass man wenig bzw. keine Leistungen in Anspruch nimmt, weil sonst Abstriche gemacht werden. Bei Leuten (wie beispielsweise mir), die öfter mal zum Arzt müssen, lohnen sich solche Tarife auch garnicht.

Außerdem hat man bei den Wahltarifen eine 3-jährige Bindungsfrist. Erhebt eine Kasse einen Zusatzbeitrag, kann man während dieser Bindungsfrist nicht wechseln, da nur die normale 18-monatige Bindungsfrist entfällt.

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