fehlende Gestaltungsmöglichkeiten bei MINIJOBS
Moderatoren: Czauderna, Karsten
fehlende Gestaltungsmöglichkeiten bei MINIJOBS
Guten Tag,
... über die Sachzwänge die für GKV-Mitglieder bestehen die durch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Kassenmitglied geworden sind kann man im Internet sicherlich einiges finden.
a) Dennoch bin ich etwas erstaunt, dass bspw. ein GKV-Mitglied als MINIJOBBER nicht gegen Zahlung eines "freiwilligen" und "angemessenen" Zusatzbeitrages einen besseren Vversicherungsschutz erwirken kann. Das wäre vielleicht eine neue Chance den Bedürfnissen vieler schlecht bezahlter Arbeitnehmern besser zu entsprechen.
Wenn man bedenkt, dass immerhin (ca. gut 7 Millionen Bürger) einen MINIJOB ausüben wäre das schon ein gewichtiger Beitrag um das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkasse zu stärken.
> Die pauschale Abgabepraxis bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen schwächt doch eher das solidarische GKV-System.
b) Ich vermute, dass durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sog. MIDIJOBS an Attraktivität verloren haben und in der Arbeitswelt bald verschwinden werden geworden sind..
... über die Sachzwänge die für GKV-Mitglieder bestehen die durch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Kassenmitglied geworden sind kann man im Internet sicherlich einiges finden.
a) Dennoch bin ich etwas erstaunt, dass bspw. ein GKV-Mitglied als MINIJOBBER nicht gegen Zahlung eines "freiwilligen" und "angemessenen" Zusatzbeitrages einen besseren Vversicherungsschutz erwirken kann. Das wäre vielleicht eine neue Chance den Bedürfnissen vieler schlecht bezahlter Arbeitnehmern besser zu entsprechen.
Wenn man bedenkt, dass immerhin (ca. gut 7 Millionen Bürger) einen MINIJOB ausüben wäre das schon ein gewichtiger Beitrag um das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkasse zu stärken.
> Die pauschale Abgabepraxis bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen schwächt doch eher das solidarische GKV-System.
b) Ich vermute, dass durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sog. MIDIJOBS an Attraktivität verloren haben und in der Arbeitswelt bald verschwinden werden geworden sind..
Re: fehlende Gestaltungsmöglichkeiten bei MINIJOBS
Helmes63 hat geschrieben: a) Dennoch bin ich etwas erstaunt, dass bspw. ein GKV-Mitglied als MINIJOBBER nicht gegen Zahlung eines "freiwilligen" und "angemessenen" Zusatzbeitrages einen besseren Vversicherungsschutz erwirken kann. Das wäre vielleicht eine neue Chance den Bedürfnissen vieler schlecht bezahlter Arbeitnehmern besser zu entsprechen.
Was verstehen Sie denn bitte unter: "einen besseren Vversicherungsschutz"
b) Ich vermute, dass durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sog. MIDIJOBS an Attraktivität verloren haben und in der Arbeitswelt bald verschwinden werden geworden sind..
verschwinden .. werden .. geworden .. sind?
Lassen wir mal die Frage.
Warum nehmen Sie an, dass die Attraktivität verloren gegangen ist und sie verschwinden werden?
-
- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Re: fehlende Gestaltungsmöglichkeiten bei MINIJOBS
du gehst leider von falschen Voraussetzungen aus, die auch nicht richtiger werden, wenn du sie häufig wiederholstHelmes63 hat geschrieben:Guten Tag,
... über die Sachzwänge die für GKV-Mitglieder bestehen die durch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Kassenmitglied geworden sind kann man im Internet sicherlich einiges finden.
a) Dennoch bin ich etwas erstaunt, dass bspw. ein GKV-Mitglied als MINIJOBBER nicht gegen Zahlung eines "freiwilligen" und "angemessenen" Zusatzbeitrages einen besseren Vversicherungsschutz erwirken kann. Das wäre vielleicht eine neue Chance den Bedürfnissen vieler schlecht bezahlter Arbeitnehmern besser zu entsprechen.
Wenn man bedenkt, dass immerhin (ca. gut 7 Millionen Bürger) einen MINIJOB ausüben wäre das schon ein gewichtiger Beitrag um das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenkasse zu stärken.
wieso?Helmes63 hat geschrieben:> Die pauschale Abgabepraxis bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen schwächt doch eher das solidarische GKV-System.
was bringt dich zu deinen Vermutungen? ausführliche Recherchen im Internet und die Zusammenführung von allen herumschwirrenden Halbwahrheiten???Helmes63 hat geschrieben: b) Ich vermute, dass durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz sog. MIDIJOBS an Attraktivität verloren haben und in der Arbeitswelt bald verschwinden werden geworden sind..
ein Tip: wenn jemand tatsächlich erwerbs- und vermögenslos ist, hat er die Möglichkeit Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich: Hartz IV) zu beantragen - darin ist eine Krankenversicherung mit allen relevanten Leistungen enthalten
es wäre also sinnvoll, wenn du deine Leute zu Jobcenter, ArGe oder Krankenkassen lotsen könntest - dort erhalten sie eine kompetente Beratung
@helmes: Bei Deinen Überlegungen bitte mit einbeziehen, dass viele Minijobber kostenfrei beim Elternteil oder Partner familienversichert sind und denselben Leistungsanspruch haben wie ein frw. Versicherter in der GKV mit rd. 600€ Monatsbeitrag und dass dieser genau das etwas kritisch sehen könnte weil er sich für den Leistungsträger hält, der die anderen mit seinen Beiträgen mit durchschleppen muss.
Dafür wurde extra die Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach oben gesetzt. Dagegen hat sich bei den Top-Beitragszahlern nur eines geändert: Die Beiträge sind gestiegen.
Dafür wurde extra die Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nach oben gesetzt. Dagegen hat sich bei den Top-Beitragszahlern nur eines geändert: Die Beiträge sind gestiegen.
Hinweis auf die Kernfrage
Um die Diskussion richtig führen zu können müsste zunächst einmal gekläret werden, wo denn konkret der Unterschied besteht zw. einem MIDIJOB und einem Teilzeitjob (50 Prozent) gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Es muss eigentlich sozialversicherungspflichtig gesehen einen Unterschied geben. Ich persönlich vermute, dass eine pauschalisierte Beitragsabführung beim MIDIJOB noch vorgesehen ist; beim Teilzeitjob jedoch nicht.
Es muss eigentlich sozialversicherungspflichtig gesehen einen Unterschied geben. Ich persönlich vermute, dass eine pauschalisierte Beitragsabführung beim MIDIJOB noch vorgesehen ist; beim Teilzeitjob jedoch nicht.
dann schlage ich mal das Du Dich schlau machst und wenn dann wirkliche Fragen vorliegen stellst Du die begründet und mit Quellenangabe.
Hier ist keine Diskussion nötig. Du willst etwas diskutieren was geregelt ist. Also wende Dich dann doch lieber wie Lady Butterfly schon mal geschrieben hat an Deinen Bundestagsabgeordneten. Der ist für die Diskussion vielleicht geeignet.
Hier ist keine Diskussion nötig. Du willst etwas diskutieren was geregelt ist. Also wende Dich dann doch lieber wie Lady Butterfly schon mal geschrieben hat an Deinen Bundestagsabgeordneten. Der ist für die Diskussion vielleicht geeignet.
die Bewertung von richtigen und falschen Fragen
Wie soll ich das verstehen ? - Also wenn ich jetzt beginne zu fragen:
> muss ein MINIJOBBER in bestimmten medizinischen Bereichen Einschränkungen im Leistungsangebot hinnehmen wenn er über den Arbeitgeber bei seiner Krankenkasse versichert ist ?
ist das nun eine "richtige" Frage laut dem Verstädnis von (FT broemmel) ?
> ich nehme an eine falsche Frage macht man daran fest, wenn es wo anders irgendwie erklärt ist (egal ob verständlich oder nicht).
> so gesehen wären ja fast alle Sachfragen überflüssig weil irgendwo nachlesbar - welche Logik, toll !!!
> muss ein MINIJOBBER in bestimmten medizinischen Bereichen Einschränkungen im Leistungsangebot hinnehmen wenn er über den Arbeitgeber bei seiner Krankenkasse versichert ist ?
ist das nun eine "richtige" Frage laut dem Verstädnis von (FT broemmel) ?
> ich nehme an eine falsche Frage macht man daran fest, wenn es wo anders irgendwie erklärt ist (egal ob verständlich oder nicht).
> so gesehen wären ja fast alle Sachfragen überflüssig weil irgendwo nachlesbar - welche Logik, toll !!!
Re: die Bewertung von richtigen und falschen Fragen
Helmes63 hat geschrieben:Wie soll ich das verstehen ? - Also wenn ich jetzt beginne zu fragen:
> muss ein MINIJOBBER in bestimmten medizinischen Bereichen Einschränkungen im Leistungsangebot hinnehmen wenn er über den Arbeitgeber bei seiner Krankenkasse versichert ist ?
Ein MINIJOBBER ist NICHT über seinen Arbeitgeber bei einer GKV krankeversichert!
Er ist irgendwie versichert (freiwillig, familien, etc.)!
Das Leistungsangebot einer GKV ist immer gleich und im SGB V definiert. In der PKV immer gleich für alle, die den gleichen Tarif haben und dort in den MBKK/AVB definiert!
ist das nun eine "richtige" Frage laut dem Verstädnis von (FT broemmel) ?
Das ist eine richtige Frage, aber eine unsinnige Frage, wenn Du endlich einmal die Beiträge der Fachleute inhaltlich verarbeiten würdest!
> ich nehme an eine falsche Frage macht man daran fest, wenn es wo anders irgendwie erklärt ist (egal ob verständlich oder nicht).
> so gesehen wären ja fast alle Sachfragen überflüssig weil irgendwo nachlesbar - welche Logik, toll !!!
Nein, aber das die leistung für alle Mitglieder aller Krankenkassen identisch ist udn es keine Abweichungen gibt, wurde Dir mehrfach erklärt. Auch, dass ein MINIJOB keine Krankenversicherung auslöst, auch wenn pauschalierte Beiträge abgeführt werden!
Gegendarstellung : Unplausibilität
Soll das wirklich stimmen ? Wenn das so ist müssten sich ja alle MINIJOBBER selbst bei einer Krankenkasse versichern. Das kann so nicht sein.
Es sei denn es gibt hier vertragliche Gestaltungsspielräume so dass es Unterschiede bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gibt. Dann kann ich die Aussage von (FT derKVProfi) natürlich nachvollziehen
Es sei denn es gibt hier vertragliche Gestaltungsspielräume so dass es Unterschiede bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gibt. Dann kann ich die Aussage von (FT derKVProfi) natürlich nachvollziehen
Es ist so - MINIJOBBER sind entweder über die Familienversicherung versichert oder selbst (im ersten Job) oder über AfA/ARGE etc. versichert.
Ein Minijob ist versicherungsfrei, außer in der Rente (Achtung Alt- und Neufälle beachten)!
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... 05.server2
Ein Minijob ist versicherungsfrei, außer in der Rente (Achtung Alt- und Neufälle beachten)!
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... 05.server2