Folgender Fall:
Eine Haushaltshilfe soll beschäftigt werden.
Sie war vorher Vollzeit angestellt und wurde gekündigt. Der Minijob soll ab Mitte 2018 die einzige Einnahmequelle sein.
1. Wie muss ich als "Arbeitgeber" vorgehen bzgl. Krankenversicherung ?
2. Muss ich 100% der Beiträge an die GKV abführen und davon ca. 50% tragen wie ein "normaler" Arbeitgeber ?
3. Handelt es sich dann um Pflichtbeiträge bei der GKV, der auch Ansprüche in der KVdR sichert ?
4. Käme hier auch ein Minijob in Frage ?
5. Falls 4. ja, was ist zu beachten wenn deutlich weniger als 450,- € bezahlt werden oder wenn mehr als 450,- € gezahlt werden ?
Ich die Haushaltshilfe dann wie eine normale Arbeitnehmerin krankenversichert, auch wenn sie bei mir "einer Privatperson" angestellt ist ?
Besten Dank für eure Hilfe !
Haushaltshilfe
Moderator: Czauderna
guck mal hier. ich beschäftige mich nämlich auch grad damit https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Hallo franzpeter,
da es nur ein Minijob ist, müssen Sie nur einen Pauschalsatz in der Kranken- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung an die MJZ zahlen. Ihre Haushaltshilfe ist nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig anzumelden. Der weitere gesetzliche Krankenversicherungsschutz Ihrer Angestelltin ist entweder dann durch ALG 1, einer Familienversicherung oder einer freiwilligen Weiterversicherung möglich.
Grüsse
da es nur ein Minijob ist, müssen Sie nur einen Pauschalsatz in der Kranken- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung an die MJZ zahlen. Ihre Haushaltshilfe ist nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig anzumelden. Der weitere gesetzliche Krankenversicherungsschutz Ihrer Angestelltin ist entweder dann durch ALG 1, einer Familienversicherung oder einer freiwilligen Weiterversicherung möglich.
Grüsse
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