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Familienversicherung und einmalige Kapitalabfindung

Verfasst: 30.01.2018, 13:52
von Murelma
Hallo,

Ich bin über meinen Mann familienversichert und habe einen Minijob.

Nun habe ich Post von meiner Lebensversicherung bekommen dass ich mir die damals abgeschlossene Betriebliche Alterversorung als einmalige Kapitalabfindung (620€) zum 01.03. auszahlen lassen kann.

Habe daraufhin bei der TK angerufen und gefragt ob dieses sich auf meine Familienversicherung auswirkt .
Dieses wurde verneint da es sich um eine Einmalige Zahlung handelt.

Stimmt das so oder zählt das doch zum Gesamteinkommen und ich muss mich dann selbst versichern ?

Auszug aus dem TK Beratungsblatt :

Gesamteinkommen u.a. :

 Einkünfte aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),

Verfasst: 30.01.2018, 14:21
von Pichilemu
edit: bin mir nach nochmaligem Überlegen nicht mehr sicher, meine aber, dass du tatsächlich für diesen einen Monat (und nur für diesen) aus der Familienversicherung fliegst, weil die Kapitalabfindung als Einkommen zählt. Ich würde aber noch die Meinungen anderer abwarten.

Die Zahlung aus der Betriebsrente ist jedenfalls kein Einkommen aus Kapitalvermögen, sondern sonstiges Einkommen. Sonst hätte man den Sparer-Pauschbetrag abziehen können, ist hier aber nicht der Fall.

Verfasst: 30.01.2018, 14:33
von Murelma
Die TK hatte als Argument angegeben weil es eine Einmalzahlung ist sei es kein Problem und die Familienversicherung bleibt davon unberührt.

Im Brief steht sonstige Einkommen und sind Einkommenssteuerpflichtig.

Verfasst: 30.01.2018, 14:45
von Pichilemu
Kapitalabfindungen aus einer betrieblichen Altersversorgung sind sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Punkt 5 EStG (musste ich auch erst nachschlagen, weil ich das nicht wusste). Der Fall unterscheidet sich somit von z. B. Zinsen auf einem Sparbuch, die wären unschädlich weil das Einkünfte aus Kapitalvermögen wären von denen man den Sparer-Pauschbetrag abziehen könnte.

Ob es sich um regelmäßiges Einkommen handelt, das für die Familienversicherung schädlich ist, ist die große Preisfrage. Das Bundessozialgericht sagt ja, die Richtlinien zur Familienversicherung geben keine eindeutige Aussage zu dieser Konstellation (Zusammentreffen von Minijob und sonstigem Einkommen).

Verfasst: 30.01.2018, 14:53
von Murelma
Mein Steuerberater meinte ich solle mir das schriftlich von der TK bestätigen lassen dass die Familienversicherung davon unberührt bleibt.

Oder kann ich die Abfindung meinen Mann "schenken " ?

Verfasst: 30.01.2018, 15:07
von Pichilemu
Die Erteilung einer Zusicherung nach § 34 SGB X ist tatsächlich keine so schlechte Idee, denn an die Zusicherung wäre die TK auch in einem späteren Gerichtsverfahren gebunden.

Eine Schenkung bringt nichts. Die Kapitalabfindung wird bei dir im Rahmen der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt und damit auch bei dir im Rahmen der Familienversicherung angerechnet.

Verfasst: 30.01.2018, 16:53
von Murelma
Habe im TK Chat nochmal gefragt, und :
TK-Berater
Willkommen bei der TK, Mu. Was kann ich für Sie tun?
15:27
Mu
Wird eine Einmalige Zahlung Kapitalabfindung ( sonstige Einkünfte ) auf die Familienversicherung angerechnet bzw. Erlischt die Familienversicherung ?

TK Berater
Solche Kapitalzahlungen werden auf 10 Jahre hochgerechnet, um zu bewerten, ob diese beitragspflichtig sind, oder nicht.

Von welcher Summe sprechen wir?
15:35
620€
TK Berater
Ok, diese Summe hat keine Auswirkung

Verfasst: 30.01.2018, 17:28
von D-S-E
Eine Kapitalabfindung wird nur auf 10 Jahre hochgerechnet, wenn es sich um eine Einnahme eines freiwilligen Mitglieds handelt. Ansonsten ist sie als einmalige Einnahme unschädlich für die Fami.

Verfasst: 30.01.2018, 17:48
von vikingz
Da gehen die Fachthemen ja auseinander.

Eine einmalige Kapitalzahlung hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung, die erste Antwort war schon richtig.

Die Regelung mit dem nur einen Monat ist seit Jahren überholt.

Der Knackpunkt im Ausgangsbeitrag lautete u.a. Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen usw.

Die Einmalzahlung selbst ist kein regelmäßiger Zinsertrag. Wenn sie einmalig auf nur einem Steuerbescheid auftaucht, wäre selbst das für die Familienversicherung unschädlich.

Für 10 Jahre beitragspflichtig würde sie wohl, wenn man denn aus sonst einem Grund keinen Anspruch auf Familienversicherung haben sollte.