Seite 1 von 1
Beitragssatz und Bemessungsgrundlage nach Übergangsgeld
Verfasst: 28.01.2018, 13:01
von Jonas5846
Guten Tag,
ich bin 60 Jahre alt und nach Arbeitslosigkeit bin ich derzeit freiwilliges Mitglied in der GKV. Mein Übergangsgeld , das ich von meinem Ex-Arbeitgeber bisher bekam, ist jetzt ausgelaufen. Meine derzeitige Beitragsbemessungsgrundlage ist 1015€.
Ab 62 kann ich eine Betriebsrente bekommen (ca. 500 €).
Frage:
1. Was ist meine Beitragsbemessungsgrundlage, wenn demnächst mein regelmäßiges Einkommen 0 beträgt ?
2. Was ist meine Beitragsbemessungsgrundlage, wenn ich die Betriebsrente vorzeitig beziehen könnte, also ca. in drei Monaten ?
3. Was ist meine Beitragsbemessungsgrundlage, wenn ich in 6 Jahren zusätzlich noch meine GRV Rente (1400 €) bekommen werde ? 9/10 Regel ist erfüllt.
Besten Dank im Voraus!
Re: Beitragssatz und Bemessungsgrundlage nach Übergangsgeld
Verfasst: 28.01.2018, 13:11
von Czauderna
Jonas5846 hat geschrieben:Guten Tag,
ich bin 60 Jahre alt und nach Arbeitslosigkeit bin ich derzeit freiwilliges Mitglied in der GKV. Mein Übergangsgeld , das ich von meinem Ex-Arbeitgeber bisher bekam, ist jetzt ausgelaufen. Meine derzeitige Beitragsbemessungsgrundlage ist 1015€.
Ab 62 kann ich eine Betriebsrente bekommen (ca. 500 €).
Frage:
1. Was ist meine Beitragsbemessungsgrundlage, wenn demnächst mein regelmäßiges Einkommen 0 beträgt ?
im Jahr 2018 wären das 1015,00 € - käme aber ggf. bei dir eine Familienversicherung in Frage ?
2. Was ist meine Beitragsbemessungsgrundlage, wenn ich die Betriebsrente vorzeitig beziehen könnte, also ca. in drei Monaten ?
Mindestens 1015,00 € - wenn Einkommen höher, dann entsprechend Einkommen
3. Was ist meine Beitragsbemessungsgrundlage, wenn ich in 6 Jahren zusätzlich noch meine GRV Rente (1400 €) bekommen werde ? 9/10 Regel ist erfüllt.
Wenn du in der Krankenversicherung der Rentner bist (Pflichtversicherung), zahlst du für deine Rente (Beitragszuschuss von der Rentenversicherung) und für deine Betriebsrente (volle Beitrag von dir).
Besten Dank im Voraus!
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.01.2018, 18:33
von Jonas5846
Hallo Czauderna,
ich habe noch folgende Frage:
1. Wenn ich demnächst einen normalen Job (>851 €) finde, komme ich dann bei Rentenbeginn in die KVdR als Pflichtmitglied ?
2. Wenn ich keinen Job finde, und freiwillig versichert bleibe, komme ich dann bei Rentenbeginn in die KVdR als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied rein?
3. Falls ich vor Rentenbeginn heirate, wie wirkt sich das Ehegatteneinkommen (privatversicherte Beamtin) auf meine Bemessungsgrundlage des KV-Beitrages aus in der Variante 1. und in der Variante 2 ?
Besten Dank im Voraus!
Verfasst: 28.01.2018, 18:38
von Czauderna
Jonas5846 hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ich habe noch folgende Frage:
1. Wenn ich demnächst einen normalen Job (>851 €) finde, komme ich dann bei Rentenbeginn in die KVdR als Pflichtmitglied ?
Du meinst wohl 451,00 € - nein die Versicherungspflicht aös Arbeitnehmer ist vorrangig - du zahlst aber dann nurt den ermäßigten Beitragssatz zur Krankenversicherung weil du keinen Krankengeldanspruch mehr hast.
2. Wenn ich keinen Job finde, und freiwillig versichert bleibe, komme ich dann bei Rentenbeginn in die KVdR als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied rein?
Wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist, dann beginnt mit Tag der Rentenantragstellung die Pflichtversicherung in der KVdR.
3. Falls ich vor Rentenbeginn heirate, wie wirkt sich das Ehegatteneinkommen (privatversicherte Beamtin) auf meine Bemessungsgrundlage des KV-Beitrages aus in der Variante 1. und in der Variante 2 ?
Kommt grundsätzlich darauf an, wie die Ehefrau krankenversichert ist - PKV oder GKV - bei GKV hat das keine Auswirkungen, ausgenommen ggf. die Familienversicherung
Besten Dank im Voraus!
Gruss
Czauderna