Private LV und RV , Beitragspflicht
Verfasst: 25.01.2018, 16:17
Mit zunehmendem Alter wird es Zeit der Altersvorsorge ein paar Blicke zu würdigen und es werfen sich einige Fragen auf. Ich will mich kurz fassen.
Im Moment bin ich freiwillig versichert in der GKV und zahle den Höchstbetrag. Einige LVs und Sparveträge laufen aus, aber ich bin ja schon beim Höchstbetrag angelangt.
Ich werde bald, durch Veräusserung von Geschäftsanteilen, Minderheitsgesellschafter sein mit 15% an der GmbH, aber noch alleiniger GF. Warscheinlich falle ich dann wieder in Pflichtversicherung zurück, korrekt? Mit 60 ist schluß und ich lebe vom Ersparten, bis 67 bin ich dann wieder freiwillig versichert, korrekt?
Ab 67 dann in der KVdR.
1.Was in der KVdR und während der Pflichtversicherung an privat finanzierten Sparverträgen, LVs und RVs ausgezahlt wird, hat keinen Einfluß auf den KV Beitrag?
2. Was in der Zeit der freiwilligen Versicherung jetzt und von 60-67 ausgezahlt wird, wird zur Beitragsbemessung herangezogen?
3. Wird heute ein Vertrag ausgezahlt, für den die 120er Regelung gilt, zahle ich also 10 Jahre Beitrag, auch wenn ich zwischendruch pflichtversichert bin?
4.Für welche Verträge gilt die 120er Regelung? Was ist mit Veräusserungsgewinnen?
5.Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt das Zuflussprinzip, Erträge werden zur Beitragsbemessung herangezogen wenn das Geld ausgezahlt wird, richtig?
5. Wenn ich nun Veträge in der Pflichtverischerungszeit kündige, die in der Zeit der freiwilligen Versicherung fällig werden, kann ich eine Beitragspflicht vermeiden, oder nicht? Bei 15% KV-Beitrag eine überlegenswerte Möglichkeit.
Kürzer gings nicht. Vielen Dank
Pelle
Im Moment bin ich freiwillig versichert in der GKV und zahle den Höchstbetrag. Einige LVs und Sparveträge laufen aus, aber ich bin ja schon beim Höchstbetrag angelangt.
Ich werde bald, durch Veräusserung von Geschäftsanteilen, Minderheitsgesellschafter sein mit 15% an der GmbH, aber noch alleiniger GF. Warscheinlich falle ich dann wieder in Pflichtversicherung zurück, korrekt? Mit 60 ist schluß und ich lebe vom Ersparten, bis 67 bin ich dann wieder freiwillig versichert, korrekt?
Ab 67 dann in der KVdR.
1.Was in der KVdR und während der Pflichtversicherung an privat finanzierten Sparverträgen, LVs und RVs ausgezahlt wird, hat keinen Einfluß auf den KV Beitrag?
2. Was in der Zeit der freiwilligen Versicherung jetzt und von 60-67 ausgezahlt wird, wird zur Beitragsbemessung herangezogen?
3. Wird heute ein Vertrag ausgezahlt, für den die 120er Regelung gilt, zahle ich also 10 Jahre Beitrag, auch wenn ich zwischendruch pflichtversichert bin?
4.Für welche Verträge gilt die 120er Regelung? Was ist mit Veräusserungsgewinnen?
5.Wenn ich es richtig verstanden habe, gilt das Zuflussprinzip, Erträge werden zur Beitragsbemessung herangezogen wenn das Geld ausgezahlt wird, richtig?
5. Wenn ich nun Veträge in der Pflichtverischerungszeit kündige, die in der Zeit der freiwilligen Versicherung fällig werden, kann ich eine Beitragspflicht vermeiden, oder nicht? Bei 15% KV-Beitrag eine überlegenswerte Möglichkeit.
Kürzer gings nicht. Vielen Dank
Pelle