Unrecht bei Krankengeld für Selbstständige in der GKV
Verfasst: 22.01.2018, 13:23
Hallo,
da ich zu folgendem Thema im Internet nichts gefunden habe, hoffe ich, dass ich eventl. hier fündig werde und es noch andere Betroffene gibt, die davon schreiben können, wie sie damit umgehen.
Als Selbstständiger und freiwilliges Mitglied in der BARMER muß ich mich jedes Jahr förmlich "nackig" machen und einen Nachweis über meine Einkünfte erbringen. Dazu zählen aber nicht nur die normalen Geschäftszahlen sondern auch alle Einnahmen nebenher ..... Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Zuwendungen usw.
Das ganze in der Einheit ergibt meine monatlichen Krankenkassenbeiträge.
Für die Berechnung meiner Einkünfte gibt es schon eine gesetzliche Mindestgrenze von 2.283,75 Euro als monatliches Einkommen nach Abzug aller Kosten jeder Art. Da ich allerdings , wie viele andere Selbstständige auch, dieses monatliche Einkommen nach Abzug aller Kosten nicht habe, wird mir ein Auffüllbetrag zugerechnet.
Beispiel: Ich habe unter dem Strich ein Einkommen lt. Steuerbescheid von 1300 € p. Monat. Da mir aber ein Mindesteinkommen von 2.283,75 Euro aufgedrückt wird, rechnet meine Krankenkasse die Differenz von 983,75 € dazu, als Auffüllbetrag ausgewiesen.
Arbeitseinkommen : 1300 €
Auffüllbetrag bis
Beitragsbemessungsgrenze: 983,75 €
Ich zahle also nicht reell für mein tatsächliches Einkommen Krankenkassenbeiträge, sondern auf diese Mindestbemessungsgrundlage.
Jetzt werde ich aber krank und bekomme Krankengeld ab dem 43. Tag. Dieses Krankengeld errechnet sich nach meinem Einkommen !!!!!! Das heißt ganz konkret, ich bekomme Krankengeld für mein Einkommen von 1300 € nicht für die Mindestbemessungsgrundlage von 2.283,75 € !!!!!! Jetzt wird es aber noch verrückter, da ich nun seit fast ein Jahr krankgeschrieben bin, muß ich trotzdem weiterhin ca. 180 € Krankenkassenbeiträge monatlich bezahlen. Warum ???? Weil mir ein Auffüllbetrag aufgedrückt wird um den Mindestbemessungsbeitrag zu erreichen. Auf diesen Auffüllbetrag bezahle ich trotz Krankschreibung und ohne Einnahmen (außer dem Krankengeld für mein Einkommen von 1300 €) Krankenkassenbeiträge von ca. 180 €.
Würde ich jetzt meinen Steuerbescheid so manipulieren, daß ich unter dem Strich ein Einkommen von 2.283,75 € habe, ja dann reicht diese ausgewiesene Summe auf dem Steuerbescheid aus, daß ich das volle Krankengeld für den Mindestberechnungbetrag bekomme und kein Krankenkassenbeitrag während der Krankschreibung zahle.
Meine Krankenkasse bekommt also von mir einen monatlichen Krankenkassenbeitrag auf Grundlage von der Mindestbemessungsgrenze von 2.283,75 € aber ich bekomme nur Krankengeld für mein tatsächliches Einkommen und muß noch Krankenkassenbeitrag für den Auffüllbetrag zahlen in der Krankheitsphase.
Irre ...... hat jemand auch dieses Problem und gibt es eventl. Lösungen ????
Vielen Dank und sorry das der Beitrag so lang geworden ist.
da ich zu folgendem Thema im Internet nichts gefunden habe, hoffe ich, dass ich eventl. hier fündig werde und es noch andere Betroffene gibt, die davon schreiben können, wie sie damit umgehen.
Als Selbstständiger und freiwilliges Mitglied in der BARMER muß ich mich jedes Jahr förmlich "nackig" machen und einen Nachweis über meine Einkünfte erbringen. Dazu zählen aber nicht nur die normalen Geschäftszahlen sondern auch alle Einnahmen nebenher ..... Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Zuwendungen usw.
Das ganze in der Einheit ergibt meine monatlichen Krankenkassenbeiträge.
Für die Berechnung meiner Einkünfte gibt es schon eine gesetzliche Mindestgrenze von 2.283,75 Euro als monatliches Einkommen nach Abzug aller Kosten jeder Art. Da ich allerdings , wie viele andere Selbstständige auch, dieses monatliche Einkommen nach Abzug aller Kosten nicht habe, wird mir ein Auffüllbetrag zugerechnet.
Beispiel: Ich habe unter dem Strich ein Einkommen lt. Steuerbescheid von 1300 € p. Monat. Da mir aber ein Mindesteinkommen von 2.283,75 Euro aufgedrückt wird, rechnet meine Krankenkasse die Differenz von 983,75 € dazu, als Auffüllbetrag ausgewiesen.
Arbeitseinkommen : 1300 €
Auffüllbetrag bis
Beitragsbemessungsgrenze: 983,75 €
Ich zahle also nicht reell für mein tatsächliches Einkommen Krankenkassenbeiträge, sondern auf diese Mindestbemessungsgrundlage.
Jetzt werde ich aber krank und bekomme Krankengeld ab dem 43. Tag. Dieses Krankengeld errechnet sich nach meinem Einkommen !!!!!! Das heißt ganz konkret, ich bekomme Krankengeld für mein Einkommen von 1300 € nicht für die Mindestbemessungsgrundlage von 2.283,75 € !!!!!! Jetzt wird es aber noch verrückter, da ich nun seit fast ein Jahr krankgeschrieben bin, muß ich trotzdem weiterhin ca. 180 € Krankenkassenbeiträge monatlich bezahlen. Warum ???? Weil mir ein Auffüllbetrag aufgedrückt wird um den Mindestbemessungsbeitrag zu erreichen. Auf diesen Auffüllbetrag bezahle ich trotz Krankschreibung und ohne Einnahmen (außer dem Krankengeld für mein Einkommen von 1300 €) Krankenkassenbeiträge von ca. 180 €.
Würde ich jetzt meinen Steuerbescheid so manipulieren, daß ich unter dem Strich ein Einkommen von 2.283,75 € habe, ja dann reicht diese ausgewiesene Summe auf dem Steuerbescheid aus, daß ich das volle Krankengeld für den Mindestberechnungbetrag bekomme und kein Krankenkassenbeitrag während der Krankschreibung zahle.
Meine Krankenkasse bekommt also von mir einen monatlichen Krankenkassenbeitrag auf Grundlage von der Mindestbemessungsgrenze von 2.283,75 € aber ich bekomme nur Krankengeld für mein tatsächliches Einkommen und muß noch Krankenkassenbeitrag für den Auffüllbetrag zahlen in der Krankheitsphase.
Irre ...... hat jemand auch dieses Problem und gibt es eventl. Lösungen ????
Vielen Dank und sorry das der Beitrag so lang geworden ist.