Seite 1 von 1

Familienversicherung mit über 55 möglich?

Verfasst: 21.01.2018, 13:32
von Leo63
Guten Tag,

folgende Frage beschäftigt mich, ist es möglich, mit über 55 Jahren in die Familienversicherung des Ehegatten einzutreten?

Als Voraussetzung habe ich gefunden: Eigenes Einkommen unter 325€ bzw. 450 bei Minijob. Natürlich ein Wohnsitz in Deutschland.

Bin Angestellter und schon lange PKV versichert.

Gegen die Möglichkeit in die Familienversicherung aufgenommen zu werden, spricht aus meiner Sicht, das man doch über 55 dauerhaft versicherungsfrei bleibt, egal welches Einkommen man bezieht. Oder übersehe ich da etwas?

Danke für Antworten.

Verfasst: 21.01.2018, 13:43
von Czauderna
Hallo,
ja, du hast übersehen, dass dies für die Familienversicherung nicht gilt, d.h. das Alter und die Vorversicherung spielt bei der Familienversicherung keine Rolle, grundsätzlich nur das Einkommen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.01.2018, 14:03
von Leo63
Danke für die schnelle Antwort.

Habe aber folgendes gefunden:

"Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen.

Rz. 33

Diese krankenversicherungsfreien oder befreiten Personen werden grundsätzlich nicht als schutzbedürftig in der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen und sollen dann auch als Familienangehörige ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens nicht in die Familienversicherung einbezogen werden (BT-Drs. 11/2237 S. 161). "


Und mit einem Alter von über 55 Jahren, die letzen 5 Jahre dauernd PKV versichert, bleibe ich doch versicherungsfrei.

Verfasst: 21.01.2018, 14:10
von Czauderna
Hallo,
nein, die dort gemeinte Versicherungsfreiheit hat mit deinem Status zu tun, z.B. bist du als Arbeitnehmer, der über der Pflichtversicherungsgrenze verdienst versicherungsfrei, oder wenn du Beamter bist oder hauptberuflich Selbständig, aber wenn du nicht mehr arbeitetest und entsprechend wenig Einkommen hast, es demnach keinen Ausschlussgrund für eine Familienversicherung gibt, dann kannst du grundsätzlich in die Familienversicherung. was du nicht könntest, wenn du eine, an sich krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würdest oder Arbeitslosegeld-1 beziehen würdest und älter als 55 Jahre bist, dann geht das nicht mehr mit der GKV-Versicherung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.01.2018, 14:19
von Leo63
Danke für die Info,

bin derzeit (Gott sei dank) Arbeitnehmer mit einem Verdienst über JAEG, wenn ich aber z.B. mit 60 kündigen würde, den Antrag auf Arbeislosengeld nicht, oder eben später, stellen würde, könnte ich dann in die Familienversicherung?

Hätte ja gerne vor 55 mein Einkommen reduziert, das hat mein Arbeitgeber leider abgelehnt.

Verfasst: 21.01.2018, 14:25
von Czauderna
Leo63 hat geschrieben:Danke für die Info,

bin derzeit (Gott sei dank) Arbeitnehmer mit einem Verdienst über JAEG, wenn ich aber z.B. mit 60 kündigen würde, den Antrag auf Arbeislosengeld nicht, oder eben später, stellen würde, könnte ich dann in die Familienversicherung?

Hätte ja gerne vor 55 mein Einkommen reduziert, das hat mein Arbeitgeber leider abgelehnt.
Hallo,
jawohl, so geht es - wenn du aufhörst zu arbeiten und erst mal kein Einkommen hast, dann kannst du problemlos in die Familienversicherung - wenn danach ein regelmäßiges Einkommen über der dann geltenden Einkommensgrenze für die Familienversicherung beginnt, dann musst du eben wieder raus, kannst dich aber dann selbst und freiwillig in der GKV weiter versichern. Aber immer daran denken, bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse für die Familienversicherung werden auch sonstige Einnahmen, wie z.B. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und/oder Kapitalerträge berücksichtigt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.01.2018, 12:39
von Zorkredmed
Wie sieht es dann eigentlich aus, wenn man ein abbezahltes Heim hat, Es ist ja keine Einnahme als solche die ein Plus auf das Konto führt, nur beim Verkauf der Anlage, oder Vermietung.
Also Person A verdient Geld, Person B verdient nichts, keine sonstige Einnahmen, aber im Besitz eines Hauses ohne Schulden.

Verfasst: 22.01.2018, 16:48
von Czauderna
Zorkredmed hat geschrieben:Wie sieht es dann eigentlich aus, wenn man ein abbezahltes Heim hat, Es ist ja keine Einnahme als solche die ein Plus auf das Konto führt, nur beim Verkauf der Anlage, oder Vermietung.
Also Person A verdient Geld, Person B verdient nichts, keine sonstige Einnahmen, aber im Besitz eines Hauses ohne Schulden.
Hallo,
dann hat er (Person B) kein regelmäßiges Einkommen - die Immobilie zählt nicht als Einkommen, nur wenn er daraus einen Ertrag hätte (Mieteinnahmen oder Verpachtung).
Gruss
Czauderna