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MDK

Verfasst: 20.01.2018, 12:21
von franzpeter
Hallo,

jetzt sind ein paar Fragen zum Thema MDK aufgetaucht.

1. Ladung zum MDK
Wie verhalte ich mich, wenn ich dafür eine weitere Strecke reisen müsste und ich mich dazu aber nicht in der Lage fühle (Autofahren geht schon gar nicht).

2. Annahme: MDK schreibt "gesund"
Man hört immer wieder, dass der MDK entweder per Aktenlage oder nach einem Besuch gesund schreiben kann, obwohl eine AU des Arztes vorliegt.

a) Passiert das von "Heute auf Morgen", oder lässt man eine bestehende AU noch auslaufen.

b) Muss man jetzt wieder die Arbeit antreten, auch wenn man sich nicht dazu in der Lage fühlt ? Dem Arbeitgeber liegt ja auch noch die AU vor. Was passiert wenn man bis zum Auslaufen der AU zu Hause bleibt oder erneut zum Arzt geht ?

Letztlich weiß man ja nicht was passiert, aber man bekommt schon den Eindruck, dass der MDK wohl eher befangen ist und zugusten der Kasse agiert (ohne dass ich das persönlich beurteilen könnte).

c) Mit welche Fragen/Maßnahmen muss man rechnen bei psychischen Problemen, letztlich kann auch der MDK nicht in einen Patienten hineinschauen ?

"GerneKrankenversichert": Vielleicht gibt es ja auch hier iregendwelche Richtlinien o.ä. :shock:

d) Wie wäre vorzugehen, wenn man mit einer "Gesundschreibung" nicht einverstanden ist ?

Freue mich wieder auf interessante Rückmeldungen.

Re: MDK

Verfasst: 20.01.2018, 13:44
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben:Hallo,

jetzt sind ein paar Fragen zum Thema MDK aufgetaucht.

1. Ladung zum MDK
Wie verhalte ich mich, wenn ich dafür eine weitere Strecke reisen müsste und ich mich dazu aber nicht in der Lage fühle (Autofahren geht schon gar nicht).
Nun, wenn es gesundheitlich gar nicht gehen sollte, schreibt der behandelnde Arzt sicher eine entsprechende Bescheinigung und der Termin wird verschoben

2. Annahme: MDK schreibt "gesund"
Man hört immer wieder, dass der MDK entweder per Aktenlage oder nach einem Besuch gesund schreiben kann, obwohl eine AU des Arztes vorliegt.

a) Passiert das von "Heute auf Morgen", oder lässt man eine bestehende AU noch auslaufen.
kommt darauf an, da gibt es keine "Regel".

b) Muss man jetzt wieder die Arbeit antreten, auch wenn man sich nicht dazu in der Lage fühlt ? Dem Arbeitgeber liegt ja auch noch die AU vor. Was passiert wenn man bis zum Auslaufen der AU zu Hause bleibt oder erneut zum Arzt geht ?
was soll passieren, es gibt kein Krankengeld mehr, alles andere ist eine arbeitsrechtliche Frage, immer vorausgesetzt dass die Krankengeldeinstellung auch endgültig ist.

Letztlich weiß man ja nicht was passiert, aber man bekommt schon den Eindruck, dass der MDK wohl eher befangen ist und zugusten der Kasse agiert (ohne dass ich das persönlich beurteilen könnte).
Eine immer wiederkehrender Vorwurf - wenn ich daran denke, wie viel Gutachten ich schon in der Hand hatte, die das Gegenteil aussagen, dann kann ich das natürlich nicht bestätigen, aber ist ja auch klar - ich war ja auch bei den angeblich Bevorteilten beschaeftigt. Um es nochal klar zu sagen - unser Einfluss auf den MDK war sehr, sehr gering und bestand eigentlich nur in Formalitaeten nicht auf medizinische Vorgaben.

c) Mit welche Fragen/Maßnahmen muss man rechnen bei psychischen Problemen, letztlich kann auch der MDK nicht in einen Patienten hineinschauen ?
richtig - hier muss alles zusammenspielen, persönlicher Eindruck und vorliegende Unterlagen - von daher gibt es keinen vogegebenen Fragenkstslog

d) Wie wäre vorzugehen, wenn man mit einer "Gesundschreibung" nicht einverstanden ist ? Ach ja, da gibt etliche Seiten, nicht nur hier im Forum - es liegt auf der Hand, dass der oder die Betroffene sehr selten damit einverstanden ist, dass die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens die Krankengeldzahlung einstellt und es dürfte ebenso klar sein, dass allein die Feststellung des Patienten, das er oder sie weiterhin arbeitsunfähig ist, nicht ausreicht um weiterhin Krankengeld von der Kasse zu erhalten - da sind die behandelnden Ärzte gefragt, denn nur entsprechende, aktuelle Befundbericht, also medizinische Begründungen können hier erfolgversprechend im Widerspruchsverfahren eingesetzt werden

Freue mich wieder auf interessante Rückmeldungen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.01.2018, 15:01
von franzpeter
b) Muss man jetzt wieder die Arbeit antreten, auch wenn man sich nicht dazu in der Lage fühlt ? Dem Arbeitgeber liegt ja auch noch die AU vor. Was passiert wenn man bis zum Auslaufen der AU zu Hause bleibt oder erneut zum Arzt geht ?
was soll passieren, es gibt kein Krankengeld mehr, alles andere ist eine arbeitsrechtliche Frage, immer vorausgesetzt dass die Krankengeldeinstellung auch endgültig ist.
Anders gefragt:
Gilt die AU jetzt nur gegenüber der GKV als aufgehoben, so dass diese kein KG mehr zahlen muss oder gilt die AU generell als aufgehoben, d.h. auch gegenüber dem Arbeitgeber (bzw. erfährt der Arbeitgeber ohnehin davon) ?

Also ich persönlich empfinde es als grenzwertig eine AU eines Arztes einfach aufzuheben. Da schwingt ja schon eine Unterstellung mit und die GKV scheint ja auch erst dann daran interessiert zu sein, wenn sie mit dem Zahlen dran ist, wenn der Arbeitgeber zahlt wird die GKV kaum den MDK beauftragen (oder?), höchstens dann vielleicht im Auftrag des AG.

Verfasst: 20.01.2018, 15:18
von Czauderna
franzpeter hat geschrieben:
b) Muss man jetzt wieder die Arbeit antreten, auch wenn man sich nicht dazu in der Lage fühlt ? Dem Arbeitgeber liegt ja auch noch die AU vor. Was passiert wenn man bis zum Auslaufen der AU zu Hause bleibt oder erneut zum Arzt geht ?
was soll passieren, es gibt kein Krankengeld mehr, alles andere ist eine arbeitsrechtliche Frage, immer vorausgesetzt dass die Krankengeldeinstellung auch endgültig ist.
Anders gefragt:
Gilt die AU jetzt nur gegenüber der GKV als aufgehoben, so dass diese kein KG mehr zahlen muss oder gilt die AU generell als aufgehoben, d.h. auch gegenüber dem Arbeitgeber (bzw. erfährt der Arbeitgeber ohnehin davon) ?

Hallo,
nun, wir haben hier keinen aktuellen Fall, sondern die Frage "was wäre wenn". Wenn der MDK auf Arbeitsfähigkeit erkennt und die Kasse das so aufnimmt und die Krankengeldzahlung einstellt, dann ist damit auch die Arbeitsunfähigkeit beendet und der Arbeitnehmer muss wieder arbeiten gehen - die Kasse setzt den Arbeitgeber nicht von der "Arbeitsfähigkeit" in Kenntnis. Es liegt nun am Arbeitnehmer, war er daraus macht - nach meiner Kenntnis und meinem Verständnis nimmt er sich da quasi unbezahlten Urlaub wenn er doch nicht arbeiten geht, aber ich bin kein Arbeitsrechtler.
Gruss
Czauderna

Also ich persönlich empfinde es als grenzwertig eine AU eines Arztes einfach aufzuheben. Da schwingt ja schon eine Unterstellung mit und die GKV scheint ja auch erst dann daran interessiert zu sein, wenn sie mit dem Zahlen dran ist, wenn der Arbeitgeber zahlt wird die GKV kaum den MDK beauftragen (oder?), höchstens dann vielleicht im Auftrag des AG.