Liebes Forum,
ich bin gesetzlich versichert und habe das Kostenerstattungsprinzip gewählt (mit entsprechender Zusatzversicherung).
Die GKV wies mich nun darauf hin, dass eine Erstattung von Arzneimittelkosten nur möglich ist, wenn der Arzt das Medikament auf einem rosa Kassenrezept verschreibt. Statt dem Namen der GKV wäre dann der Hinweis "Kostenerstattung" auf dem Rezept zu vermerken.
Ganz davon abgesehen, dass ich gespannt bin, wie lange es dauern wird, das in der Arztpraxis zu erklären: Weiß jemand, ob ein auf diese Weise ausgestelltes Rezept bei der Budgetierung des jeweiligen Arztes berücksichtigt wird? Bzw. im Umkehrschluss die Ausstellung des Rezepts den selben Einschränkungen unterliegt wie bisher beim Sachleistungsprinzip?
Vielen Dank im Voraus an alle Fachleute
Kostenerstattung: Rezept für Arzneimittel
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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