Krankengeld
Verfasst: 16.01.2018, 15:30
Sehr geehrte Damen,Herren
Ich beziehe seit den letzten 2 jahren ,ca 12 Monate Krankengeld,vorher nahm ich an einer Teilhabe am >Arbeitsleben (Reintegrationsmaßname von Leuten mit körperlicher Behinderung)mit monatlichem Übergangsgeld teil. Übergangsgeld war, Abzüge an die Rentenversicherung und Krankenversicherung alles ok; Nun in der Arbeitsunfähigkeit werden mir von meinem Krankengeld das ich erhalte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen, somit gehe ich davon aus dass ,ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Da ich ja in den letztn 2 Jahren über 12 Monaten, in diese Arbeitsloaenversicherung ,Beiträge abgeführt worden sind???
Im Brief des Abgelehnungsbescheid steht Begründung: Sie sind in den letzten 2 jahren weniger als 12 MONAT VERSICHERUNGSPFLichtig gewesen und haben die Anwartschaft nicht erfüllt (§142 und§143 SGB )
Mir wurde gesagt das das Krankengeld wie Entgeld einer Beschäftigung zu sehehn sei und deshalb auch die Abzüge??? Können sie mir da helfen ? ob es sinnvoll isz Einspruch zu erheben? Mit besten Dank im Voraus
Ich beziehe seit den letzten 2 jahren ,ca 12 Monate Krankengeld,vorher nahm ich an einer Teilhabe am >Arbeitsleben (Reintegrationsmaßname von Leuten mit körperlicher Behinderung)mit monatlichem Übergangsgeld teil. Übergangsgeld war, Abzüge an die Rentenversicherung und Krankenversicherung alles ok; Nun in der Arbeitsunfähigkeit werden mir von meinem Krankengeld das ich erhalte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgezogen, somit gehe ich davon aus dass ,ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Da ich ja in den letztn 2 Jahren über 12 Monaten, in diese Arbeitsloaenversicherung ,Beiträge abgeführt worden sind???
Im Brief des Abgelehnungsbescheid steht Begründung: Sie sind in den letzten 2 jahren weniger als 12 MONAT VERSICHERUNGSPFLichtig gewesen und haben die Anwartschaft nicht erfüllt (§142 und§143 SGB )
Mir wurde gesagt das das Krankengeld wie Entgeld einer Beschäftigung zu sehehn sei und deshalb auch die Abzüge??? Können sie mir da helfen ? ob es sinnvoll isz Einspruch zu erheben? Mit besten Dank im Voraus