Krankengeld - 30 Tage Regelung
Moderator: Czauderna
Krankengeld - 30 Tage Regelung
Hallo, ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt:
Wenn eine Entgeltfortzahlung nach dem 01.01.18 endet und somit eine Krankengeldzahlung ab dem 02.01.18 einsetzt, erhält der Arbeitnehmer dann 30 Tage Krankengeld und einen Tag (01.01.18) Entgeltfortzahlung?
Weil das gäbe dann ja sozusagen für einen Tag mehr Geld, als wenn der gesamte Januar Krankengeldzahlung ist. (Mehr als 30 Tage gibt es ja aufgrund der Regelung nicht)
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
Wenn eine Entgeltfortzahlung nach dem 01.01.18 endet und somit eine Krankengeldzahlung ab dem 02.01.18 einsetzt, erhält der Arbeitnehmer dann 30 Tage Krankengeld und einen Tag (01.01.18) Entgeltfortzahlung?
Weil das gäbe dann ja sozusagen für einen Tag mehr Geld, als wenn der gesamte Januar Krankengeldzahlung ist. (Mehr als 30 Tage gibt es ja aufgrund der Regelung nicht)
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
Ich kenne es so - wenn der gesamte Monat mit Krankengeld belegt war, dann wurden 30 Tage gezahlt, begann die Krankengeldzahlung nach dem 1. des Monats, dann würden die tatsächlichen,fehlenden Tage gezahlt, also in deinem Beispiel einschl. des 31.8 - wenn es aber der Februar gewesen wäre, dann natürlich nur bis zum 28. - hoffentlich stimmt das noch.
Gruß
Czauderna
Ich kenne es so - wenn der gesamte Monat mit Krankengeld belegt war, dann wurden 30 Tage gezahlt, begann die Krankengeldzahlung nach dem 1. des Monats, dann würden die tatsächlichen,fehlenden Tage gezahlt, also in deinem Beispiel einschl. des 31.8 - wenn es aber der Februar gewesen wäre, dann natürlich nur bis zum 28. - hoffentlich stimmt das noch.
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 213
- Registriert: 04.10.2015, 14:13
Hallo Czauderna & Kev1991,
die Antwort & Frage verstehe ich nicht.
Wenn die Entgeltfortzahlung nach dem 1.1.2018 endet, dann steckt hier doch bereits die Antwort drin. Es ist für den 1.1.2018 noch Entgelt zu zahlen und ab dem 2.1.2018 wird Krankengeld gezahlt.
Ich sehe hier keinen Unterschied zu einem Fall wo die Entgeltzahlung irgendwann in der Monatsmitte endet. Auch dann ist doch noch bis zur Monatsmitte Entgelt zu zahlen und daraufhin erst KG. Andernfalls wäre ja die 6-Wochen Entgeltfortzahlungsregel sinnlos.
Vielleicht kann das jemand nochmal (idealerweise mit Nennung der Rechtsgrundlage) aufdröseln.
die Antwort & Frage verstehe ich nicht.
Wenn die Entgeltfortzahlung nach dem 1.1.2018 endet, dann steckt hier doch bereits die Antwort drin. Es ist für den 1.1.2018 noch Entgelt zu zahlen und ab dem 2.1.2018 wird Krankengeld gezahlt.
Ich sehe hier keinen Unterschied zu einem Fall wo die Entgeltzahlung irgendwann in der Monatsmitte endet. Auch dann ist doch noch bis zur Monatsmitte Entgelt zu zahlen und daraufhin erst KG. Andernfalls wäre ja die 6-Wochen Entgeltfortzahlungsregel sinnlos.
Vielleicht kann das jemand nochmal (idealerweise mit Nennung der Rechtsgrundlage) aufdröseln.
Hallo,franzpeter hat geschrieben:Hallo Czauderna & Kev1991,
die Antwort & Frage verstehe ich nicht.
Wenn die Entgeltfortzahlung nach dem 1.1.2018 endet, dann steckt hier doch bereits die Antwort drin. Es ist für den 1.1.2018 noch Entgelt zu zahlen und ab dem 2.1.2018 wird Krankengeld gezahlt.
Ich sehe hier keinen Unterschied zu einem Fall wo die Entgeltzahlung irgendwann in der Monatsmitte endet. Auch dann ist doch noch bis zur Monatsmitte Entgelt zu zahlen und daraufhin erst KG. Andernfalls wäre ja die 6-Wochen Entgeltfortzahlungsregel sinnlos.
Vielleicht kann das jemand nochmal (idealerweise mit Nennung der Rechtsgrundlage) aufdröseln.
die Frage ist doch, ob hier Krankengeld vom 2.1. - 30.1. gezahlt werden muss oder ob Krankengeld vom 2.1. - 31.01. gezahlt werden muss.
Jetzt verstanden ?.
Gruss
Czauderna
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Also nach meinem Verständnis bekommt diese Person einen Tag Entgeltfortzahlung inkl. Sozialversicherungsbeiträge (also GKV-Beitrag + RV-Beitrag + AL-Versicherung) (für den 1.1.) und 30 Tage KG (für den 2.1. bis zu, 31.1.).
Richtig ?
Wenn allerdings dann für den 1.1.2018 Krankenversicherungsbeitrag von dem einen Tag einbehalten wird, wäre das unlogisch, denn während KG-Bezug besteht ja keine Beitragspflicht, oder ?
Richtig ?
Wenn allerdings dann für den 1.1.2018 Krankenversicherungsbeitrag von dem einen Tag einbehalten wird, wäre das unlogisch, denn während KG-Bezug besteht ja keine Beitragspflicht, oder ?
er stand aber am 1.1. nicht im Krankengeldbezug und ab 2.1. besteht keine Beitragspflicht zur krankenversicherungfranzpeter hat geschrieben:Also nach meinem Verständnis bekommt diese Person einen Tag Entgeltfortzahlung inkl. Sozialversicherungsbeiträge (also GKV-Beitrag + RV-Beitrag + AL-Versicherung) (für den 1.1.) und 30 Tage KG (für den 2.1. bis zu, 31.1.).
Richtig ?
richtig
Wenn allerdings dann für den 1.1.2018 Krankenversicherungsbeitrag von dem einen Tag einbehalten wird, wäre das unlogisch, denn während KG-Bezug besteht ja keine Beitragspflicht, oder ?
Gruss
Czauderna