Seite 1 von 1
Krankenkasse beantwortet Antrag zur Kostenerstattung nicht
Verfasst: 09.01.2018, 23:23
von schwerverzweifelt
Sehr geehrte Damen und Herren:
unser 15 Jahre alter Sohn leidet an einer schweren psychischen Störung, die uns sehr belastet. Unser Hausarzt macht eine kombinierte Reparativtherapie und Aversionstherapie. Der Arzt hat uns gesagt das wir das erstmal selbst bezahlen müssen und das die Krankenkasse dazu verpflichtet ist, uns das Geld zu erstatten.
Wir haben jetzt schon vor zwei Monaten beantragt, das die Krankenkasse das bezahlt. Die Krankenkasse hat sich aber noch nicht gemeldet. Jetzt haben wir hier gelesen das der Antrag automatisch genehmigt ist, wenn die Kasse den Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet. Wir haben die Behandlungen schon machen lassen, weil es wirklich sehr schlimm ist und der Arzt sagt, dass es sonst nicht mehr weg geht. Die Kosten erdrücken uns aber.
Müssen wir jetzt die Krankenkasse verklagen, damit sie bezahlt. Oder reicht es wenn wir der Krankenkasse schreiben, das die Frist nicht eingehalten worden ist?
Re: Krankenkasse beantwortet Antrag zur Kostenerstattung nic
Verfasst: 10.01.2018, 07:51
von GerneKrankenVersichert
schwerverzweifelt hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren:
unser 15 Jahre alter Sohn leidet an einer schweren psychischen Störung, die uns sehr belastet. Unser Hausarzt macht eine kombinierte Reparativtherapie und Aversionstherapie. Der Arzt hat uns gesagt das wir das erstmal selbst bezahlen müssen und das die Krankenkasse dazu verpflichtet ist, uns das Geld zu erstatten.
Wir haben jetzt schon vor zwei Monaten beantragt, das die Krankenkasse das bezahlt. Die Krankenkasse hat sich aber noch nicht gemeldet. Jetzt haben wir hier gelesen das der Antrag automatisch genehmigt ist, wenn die Kasse den Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet. Wir haben die Behandlungen schon machen lassen, weil es wirklich sehr schlimm ist und der Arzt sagt, dass es sonst nicht mehr weg geht. Die Kosten erdrücken uns aber.
Müssen wir jetzt die Krankenkasse verklagen, damit sie bezahlt. Oder reicht es wenn wir der Krankenkasse schreiben, das die Frist nicht eingehalten worden ist?
Bundessozialgericht hat geschrieben:Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs 3a S 7 SGB V setzt nämlich auch voraus, dass die Frist, innerhalb derer die Krankenkasse über den Leistungsantrag zu entscheiden hat, abgelaufen ist, bevor sich der Leistungsberechtigte die Leistung selbst beschafft. Ein solcher Erstattungsanspruch kommt danach nur in Betracht, wenn die Leistung "nach Ablauf der Frist" beschafft wurde.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/710710/
Demnach kommt eine Kostenerstattung nicht in Betracht. Ruft am besten mal bei der Kasse an und fragt nach, was mit dem Antrag ist.
Die beiden Therapieformen musste ich erstmal googeln.
Und ich frage mich, welche schwere psychische Störung dazu führt, dass der Arzt sich so verhält. Zwei Ansatzpunkte habe ich beim Kurzgoogeln gefunden. Handelt es sich um eine Suchterkrankung, gäbe es bei Eilbedürftigkeit die Möglichkeit der Einweisung in eine Klinik. Sollte es sich um Homosexualität handeln, die als schwere psychische Störung angesehen wird, erspare ich mir besser jeden weiteren Kommentar.
Verfasst: 10.01.2018, 08:38
von broemmel
Erschreckend ist auch die Aussage des Arztes.
Die Entscheidung über eine Erstattung trifft die Kasse. Nicht der Arzt.
Und auf Anhieb fällt mir nur eine Impfung ein bei der ein Arzt so eine Aussage fundiert treffen kann.
Was ich kurz gegoogelt habe... Das klingt nicht nach einer zugelassenen Therapie. Frag mal den Arzt wie er darauf kommt das die Kosten gezahlt werden
Verfasst: 10.01.2018, 11:18
von Pichilemu
Wenn es das ist, was ich denke was es ist, ist der Hausarzt ganz sicher seine kassenärztliche Zulassung los, wenn die Krankenkasse davon Wind bekommt. Wahrscheinlich verliert er sogar noch die ärztliche Approbation.
Ob die KK sogar noch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung stellt, ist schwer vorherzusagen, aber zumindest denkbar.