Präzisierung des Leistungsumfangs Notversorung
Verfasst: 02.01.2018, 16:35
Ich denke dass der Kassenträger abwägen muss was unter der betreffenden Rechtslage alles fällt.
Was bisher noch unklar ist : gibt es vielleicht einen versicherungsverbindlichen Maßnahmenkatalog was alles unter der Notfallversorgung § 16 Absatz 3 fällt ?
Es ist offenkundig so dass es sich hierbei nicht nur um sämtliche lebensrettenden Sachtatbestände handelt..
Was bisher noch unklar ist : gibt es vielleicht einen versicherungsverbindlichen Maßnahmenkatalog was alles unter der Notfallversorgung § 16 Absatz 3 fällt ?
Es ist offenkundig so dass es sich hierbei nicht nur um sämtliche lebensrettenden Sachtatbestände handelt..