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Präzisierung des Leistungsumfangs Notversorung

Verfasst: 02.01.2018, 16:35
von Helmes63
Ich denke dass der Kassenträger abwägen muss was unter der betreffenden Rechtslage alles fällt.

Was bisher noch unklar ist : gibt es vielleicht einen versicherungsverbindlichen Maßnahmenkatalog was alles unter der Notfallversorgung § 16 Absatz 3 fällt ?

Es ist offenkundig so dass es sich hierbei nicht nur um sämtliche lebensrettenden Sachtatbestände handelt..

Verfasst: 02.01.2018, 23:19
von Pichilemu
Es gibt da eine (sehr ausführliche) Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema:

https://www.bundestag.de/blob/410048/4a ... f-data.pdf