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Beitragspflicht ?
Verfasst: 23.12.2017, 08:05
von I-hate-Nickname
Hallo,
ich bin seit dem 10.07.2017 Krankgeschrieben. Seit dem 20.08.2017 bezog ich Krankengeld. Mir wurde zum 06.10.2017 nach Aktenlage mein Krankengeld eingestellt. Dies geschah ohne mich vom MDK persönlich begutachten zu lassen. Ein Anwalt ist eingeschaltet.
Nach dem mein Krankengeld eingestellt wurde, habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet. Auch beim Arbeitsamt habe ich weiterhin meine Krankmeldung abgegeben. Ohne das ich von denen auch nur einen Cent bekommen habe, lag schon das erste Jobangebot auf dem Tisch. Mann wollte, das ich in genau in diesem Bereich wieder arbeiten gehe, in dem ich bereits war, und in dem ich Krankgeschrieben bin. Ich fragte was das soll. Man sagte mir, wenn ich mich dort nicht bewerbe, bekomme ich eine Sanktion. Also habe ich mich dort beworben. Kurz darauf bekam ich auch ein Termin zum Vorstellungsgespräch. Beim Vorstellungsgespräch fragte man mich aus, ob ich irgendwelche gesundheitlichen Probleme habe, warum ich denn Arbeitslos bin. Mir war sofort klar, wer hier die Köpfe zusammen steckt.
Beim Arbeitsamt habe ich alle Unterlagen eingereicht, bis auf die Bescheinigung das ich von dann bis dann Krankengeld kassiert habe, da mir die Krankenkasse dies bis heute nicht geschickt hat. Auch habe ich nicht angekreuzt, das ich jegliche Arbeit annehme. Worauf ich Ende November ein Schreiben bekam, das mein Antrag abgelehnt wird. Als Begründung nannte man nur die fehlenden Unterlagen des Krankengeldbezuges, Außerdem bekam ich eine Sperre für 4 Wochen.
Beim Jobcenter ( Hartz4 ) war ich auch, dort schickte man mich weg, man sei für mich nicht zuständig.
Zwischenzeitlich machte die Krankenkasse bei mir immer wieder druck. Ich schickte der Krankenkasse eine Kündigung, fristlos wegen deren asozialen Verhalten (Einstellung Krankengeld ohne persönliche Begutachtung, fehlende Unterlagen). Sollte man diese nicht anerkennen , andernfalls bis zum nächstmöglichen Termin. Eine Kündigungsbestätigung habe ich bis heute nicht erhalten. Auf meine Frage warum mir diese nicht bestätigt wird, sagte man mir, es müsse erst wieder eine Mitgliedschaft hergestellt werden. Gut, wenn ich kein Mitglied mehr bin, hat sich das wohl erledigt.
Zum 01.12.2017 nahm ich eine neue Sozialversicherungspflichtige Arbeit auf. Trotz Krankschreibung, trotz schmerzen, habe halt kein Geld, und nix zu fressen. Beim neuen Arbeitgeber habe ich natürlich gleich eine neue Krankenversicherung angegeben. Wie sich nun herausstellte kennt mich diese nicht, bzw kann mich nicht aufnehmen, da ich von meiner alten keine Kündigungsbestätigung habe.
Nun kommt von der "alten" Krankenkasse Post, was ich denn seit dem 07.10.2017 mache ? Haben die ein an der Pfanne ? Die haben doch meine Krankmeldungen bekommen ! Nun wollen die mich zum höchst Tarif einstufen (778,56) sollte ich denen nicht nachweisen was ich seit dem 07.10.2017 mache.
Nun meine Frage, ist das so rechtens ? Was geht meine alte Krankenkasse mein neuer Arbeitgeber an ? Denken die etwa ich würde denen noch Geld geben ?
Verfasst: 23.12.2017, 08:26
von vikingz
Hallo,
das ist alles so rechtens, wie es sich liest.
Man muss sich immer bei der letzten Kasse durchgehend weiter versichern und kann nur dann kündigen, wenn man auch laufend dort versichert ist. Bekommt man kein Krankengeld, muss man sich anderweitig weiter versichern, über Arbeitslosengeldbezug oder freiwillig beispielsweise.
Kümmert man sich nicht um Nachweise oder Status, dann setzt die Kasse den Höchstbeitrag fest und versichert von Amts wegen weiter.
Beim nächsten Arbeitgeber ist dann auch wieder die letzte Krankenkasse zuständig. Jetzt könnte man aber wirksam kündigen.
Verfasst: 23.12.2017, 08:35
von I-hate-Nickname
freiwillig beispielsweise.
Und wenn ich freiwillig nicht will ? Ist dann doch nicht so freiwillig oder ? Und von was ich es bezahlen soll wenn ich kein Geld dafür über habe ?
Dann heißt es Schulden machen ?
Zwangsarbeit ist doch strafbar oder ?
Re: Beitragspflicht ?
Verfasst: 23.12.2017, 09:20
von D-S-E
I-hate-Nickname hat geschrieben:Gut, wenn ich kein Mitglied mehr bin, hat sich das wohl erledigt.
Die Krankenkasse hat erst mal keine Mitgliedschaft eingetragen - in der Hoffnung, dass du dich darum kümmerst. Danach hat sie den Höchstbeitrag festgesetzt.
Du hättest am besten zu Beginn versuchen sollen, mit den Sachbearbeitern alles zu klären - ohne direkt mit einem Anwalt um die Ecke zu kommen (Anwälte sind im Bereich Sozialversicherung in der Regel nicht hilfreich). Stattdessen: Mit den Schreiben der Kasse zum Arzt, ein Attest ausstellen warum du weiter AU bist. Dann deine Sachbearbeiter anrufen, bitten dass dieses Attest dem MDK vorgelegt wird.
Verfasst: 23.12.2017, 09:32
von GerneKrankenVersichert
Naja, wenn man sich die Welt macht, wie sie einem gefällt, kollidiert das leider damit, was in einer Gesellschaft so üblich ist und beschlossen wurde. Auf der einen Seite haben wir in Deutschland einen umfassenden Sozialstaat, auf der anderen Seite muss derjenige, der ihn in Anspruch nimmt, sich an einige Regeln halten.
Punkt 1 Krankengeld
wurde nach Aktenlage eingestellt. Wahrscheinlich, weil der Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht begründen konnte. Dafür spricht, dass der Arzt kein Zweitgutachten forderte. Die Arbeitsunfähigkeit zur Erlangung von Krankengeld ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Dass man sich krank fühlt, bedeutet nicht automatisch, dass man arbeitsunfähig im Sinne der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist.
Punkt 2 Arbeitsamt
Da haben wir also eine Krankschreibung (auf welcher Basis eigentlich?), gleichzeitig den Wunsch nach Arbeitslosengeld (was Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit voraussetzt), das Ablehnen eines Jobangebotes (so interpretiere ich die Aussage, in dem Bereich nicht zu arbeiten und die anschließende Sperre). Dann wird versucht, Leistungen des jobcenters in Anspruch zu nehmen, die sind nicht zuständig. Das passiert, wenn man auf allen Hochzeiten tanzen will, aber auf keiner so richtig.
Punkt 3 Kündigung der Krankenkasse
Wann war die Kündigung? Eine Kündigung wegen asozialem Verhalten gibt es nicht, aber die Kündigungsbestätigung aufgrund der fristgemäßen Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen zugehen. Da ist es vollkommen egal, was organisatorisch bei der Kasse wiederhergestellt werden muss.
Punkt 4 neue Beschäftigung
Jetzt also doch möglich. Mit Einschränkungen (die, wie aus dem anderen Beitrag hervorgeht, keine körperliche Ursache haben), aber ganz ehrlich, ich habe viele Kollegen mit chronischen Leiden, die trotzdem arbeiten kommen. Wie oben geschrieben, nicht alles, was einen einschränkt, führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Wenn du jetzt arbeiten kannst, hatte der MDK wohl doch recht.
Punkt 5 neue Krankenkasse
Beim Kassenwechsel gibt es Regeln. Wenn man meint, sich an diese nicht halten zu müssen, kommt der Kassenwechsel halt nicht zustande.
Punkt 6 Klärung ab 07.10.17 durch alte Kasse
Ich erlebe immer wieder, dass die Versicherten denken, bei der Kasse arbeiten Hellseher. Die Tatsache, dass weiter AU-Meldungen geschickt werden (auf welcher Basis eigentlich, wenn der Arzt kein Zweitgutachten verlangte? Oder ist das vielleicht ein anderer Arzt, der von der Vorgeschichte nichts weiß?) sagt nichts darüber aus, wovon momentan der Lebensunterhalt bestritten wird. Und danach richtet sich der Beitrag. Ein Kassenwechsel ist bisher nicht zustande gekommen, also muss der neue Arbeitgeber bei der bisherigen Kasse anmelden. Ob du noch Geld zahlen willst oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Genauso wie die Frage, an welche Kasse das Geld geht. Im Endeffekt landet alles beim Gesundheitsfonds.
Wenn du tatsächlich einen Rat möchtest, wie du aus der verfahrenen Situation wieder herauskommst - gerne. Eine Möglichkeit, sich aus der Krankenversicherung abzumelden gibt es allerdings nicht. Wir sind ein Sozialstaat, zu dem jeden seinen Beitrag leisten muss.
Verfasst: 23.12.2017, 10:51
von I-hate-Nickname
Naja, wenn man sich die Welt macht, wie sie einem gefällt, kollidiert das leider damit, was in einer Gesellschaft so üblich ist und beschlossen wurde. Auf der einen Seite haben wir in Deutschland einen umfassenden Sozialstaat, auf der anderen Seite muss derjenige, der ihn in Anspruch nimmt, sich an einige Regeln halten.
Und was habe ich nun falsch gemacht ?
Punkt 1 Krankengeld
wurde nach Aktenlage eingestellt. Wahrscheinlich, weil der Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht begründen konnte. Dafür spricht, dass der Arzt kein Zweitgutachten forderte. Die Arbeitsunfähigkeit zur Erlangung von Krankengeld ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Dass man sich krank fühlt, bedeutet nicht automatisch, dass man arbeitsunfähig im Sinne der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist.
Genau, Fachärzte die in Ihrem Bericht Sachen schreiben, die ich nicht gesagt habe. Nicht zuhören, Tatsachen verdrehen. In 6 Krankenhäusern war ich. Und warum ? Weil ich richtig geil darauf bin, mir mit anderen ein Zimmer zu teil und ich es liebe für den Hartz4 Krankenhaus-fraß auch noch noch jeden Tag 10 Eur zu blechen.
Punkt 2 Arbeitsamt
Da haben wir also eine Krankschreibung (auf welcher Basis eigentlich?), gleichzeitig den Wunsch nach Arbeitslosengeld (was Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit voraussetzt), das Ablehnen eines Jobangebotes (so interpretiere ich die Aussage, in dem Bereich nicht zu arbeiten und die anschließende Sperre). Dann wird versucht, Leistungen des jobcenters in Anspruch zu nehmen, die sind nicht zuständig. Das passiert, wenn man auf allen Hochzeiten tanzen will, aber auf keiner so richtig.
Psychosomatik, Depressionen, BWS
Gleichzeit den Wunsch nach Arbeitslosengeld ? Die Krankenkasse hat doch zu mir gesagt, das ich verpflichtet wär mich beim Arbeitsamt zu melden nach dem mein Krankengeld eingestellt wurde.
Und das Arbeitsamt hat mich dann an das Jobcenter verwiesen.
Wo liegt jetzt mein Fehler ?
Punkt 3 Kündigung der Krankenkasse
Wann war die Kündigung? Eine Kündigung wegen asozialem Verhalten gibt es nicht, aber die Kündigungsbestätigung aufgrund der fristgemäßen Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen zugehen. Da ist es vollkommen egal, was organisatorisch bei der Kasse wiederhergestellt werden muss.
Die war am 15.11.2017
Gekündigt wurde ja nicht nur deshalb. Eher weil die Krankenkasse mir das Geld eingestellt hat ohne mich persönlich durch den MDK begutachten zu lassen. Das gibt es auch ein Urteil vom Sozialgericht Kassel aus dem Jahr 2015 was besagt das die Krankenkasse ohne die persönliche Begutachtung das Geld nicht einstellen darf. AZ L 8 KR 228/06 (Revision wurde nicht zugelassen)
Punkt 4 neue Beschäftigung
Jetzt also doch möglich. Mit Einschränkungen (die, wie aus dem anderen Beitrag hervorgeht, keine körperliche Ursache haben), aber ganz ehrlich, ich habe viele Kollegen mit chronischen Leiden, die trotzdem arbeiten kommen. Wie oben geschrieben, nicht alles, was einen einschränkt, führt automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Wenn du jetzt arbeiten kannst, hatte der MDK wohl doch recht.
Nein er hat kein Recht, denn die Wunden verheilen mit der Zeit
Depressionen usw kommen halt immer wieder. Mit Depressionen darf ich kein Autofahren laut Verkehrsverordnung, aber Baumaschinen auf der Arbeit ? Oder eine Dienstwaffe ? Wie man doch mit zweierlei Maas misst.
Punkt 5 neue Krankenkasse
Beim Kassenwechsel gibt es Regeln. Wenn man meint, sich an diese nicht halten zu müssen, kommt der Kassenwechsel halt nicht zustande.
Jepp, fraglich für welche Seite diese gelten ....
Punkt 6 Klärung ab 07.10.17 durch alte Kasse
Ich erlebe immer wieder, dass die Versicherten denken, bei der Kasse arbeiten Hellseher. Die Tatsache, dass weiter AU-Meldungen geschickt werden (auf welcher Basis eigentlich, wenn der Arzt kein Zweitgutachten verlangte? Oder ist das vielleicht ein anderer Arzt, der von der Vorgeschichte nichts weiß?) sagt nichts darüber aus, wovon momentan der Lebensunterhalt bestritten wird. Und danach richtet sich der Beitrag. Ein Kassenwechsel ist bisher nicht zustande gekommen, also muss der neue Arbeitgeber bei der bisherigen Kasse anmelden. Ob du noch Geld zahlen willst oder nicht, ist vollkommen unerheblich. Genauso wie die Frage, an welche Kasse das Geld geht. Im Endeffekt landet alles beim Gesundheitsfonds.
Die brauchen doch nur in Ihrem Computer gucken. Die wissen doch sonst alles, oder warum schreiben die einen Brief an dem Tage an dem ich eine neue Tätigkeit aufgenommen habe ? Der angebliche Datenschutz ?
Wir sind ein Sozialstaat, zu dem jeden seinen Beitrag leisten muss.
Ein Penner-Staat passt eher. Was bekomm ich denn für meinen Beitrag ? (Real) und nicht nur auf einem Blatt Papier ?
Wenn du tatsächlich einen Rat möchtest, wie du aus der verfahrenen Situation wieder herauskommst - gerne.
Jetzt schieß mal los.
Verfasst: 23.12.2017, 10:52
von I-hate-Nickname
Mit den Schreiben der Kasse zum Arzt, ein Attest ausstellen warum du weiter AU bist.
Haben wir alles gemacht. Wurde alles ignoriert von der Krankenkasse. Selbst auf Briefe vom Anwalt wird nicht geantwortet. Erst nach noch einer Erinnerung.
Verfasst: 23.12.2017, 11:04
von I-hate-Nickname
Ach, noch was vergessen: Ich gehe zur Zeit Sozialversicherungspflichtig arbeiten für unter 3 Stunden täglich.
Verfasst: 23.12.2017, 11:21
von GerneKrankenVersichert
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Und was habe ich nun falsch gemacht ?
Ich sage mal, wenn schon ein Anwalt im Boot ist, wurdest du eher falsch beraten.
Der normale Weg ist:
MDK stellt Arbeitsfähigkeit fest (was trotz des immer wieder gern zitierten Urteils nach Aktenlage möglich ist)
Behandelnder Arzt ist damit nicht einverstanden und fordert ein Zweitgutachten (ist das erfolgt?)
Es erfolgt ein Zweitgutachten, dann meist mit persönlicher Begutachtung.
Versicherter ist damit immer noch nicht einverstanden und legt Widerspruch ein. Wenn neue medizinische Erkenntnisse vorliegen (Attest des Arzte), erfolgt ggf. eine erneute Beurteilung, ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Zweitbegutachtung, geht das ganze an den Widerspruchsausschuss der Kasse.
Entweder wird dem Widerspruch abgeholfen oder ein klagefähiger Bescheid erlassen.
Damit die Sicherung des Lebensunterhaltes in der Zwischenzeit erfolgen kann, ist die Frage zu klären, ob der Versicherte sagt, okay, laut Gutachten bin ich arbeitsfähig, ich gehe zum Arbeitsamt und lasse mich im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit vermitteln. Oder aber, ich kann auf gar keinen Fall arbeiten, dann wäre das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Auch beim jobcenter muss man arbeitsfähig sein, um Leistungen zu erhalten.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Genau, Fachärzte die in Ihrem Bericht Sachen schreiben, die ich nicht gesagt habe. Nicht zuhören, Tatsachen verdrehen. In 6 Krankenhäusern war ich. Und warum ? Weil ich richtig geil darauf bin mir mit anderen ein Zimmer zu teil und es lieber für die Hartz4 Krankenhaus-fraß auch noch noch jeden Tag 10 Eur zu blechen.
Oder vielleicht auch Fachärzte, die in ihrem Fach Ahnung haben. Deren fachliche Einschätzung allerdings nicht deiner entspricht, weshalb du ihre medizinische Einschätzung nicht annehmen kannst. Bei mehreren Fachärzten und 6 verschiedenen Krankenhäusern sehe ich die Möglichkeit als gering an, dass überall nur Ärzte unterwegs sind, die keine Ahnung haben.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Psychosomatik, Depressionen, BWS
Wird denn eine Therapie aufgrund der psychischen Erkrankungen durchgeführt?
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Gleichzeit den Wunsch nach Arbeitslosengeld ? Die Krankenkasse hat doch zu mir gesagt, das ich verpflichtet wär mich beim Arbeitsamt zu melden nach dem mein Krankengeld eingestellt wurde.
Und das Arbeitsamt hat mich dann an das Jobcenter verwiesen.
Wo liegt jetzt mein Fehler ?
Aus Sicht der Kasse bist du arbeitsfähig, deshalb der Verweis ans Arbeitsamt. Zum weiteren Vorgehen s. o. Hier hätte der Anwalt besser raten können/müssen.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Die war am 15.11.2017
Da rate ich, die Aufsichtsbehörde einzuschalten. Die Kündigungsbestätigung muss innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden. Kündigung ist frühestens zum 31.01.18 möglich. Da ist noch nichts passiert, was nicht bis zum 01.02.18 behoben werden kann, damit es zum fristgemäßen Kassenwechsel kommt.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Nein er hat kein Recht, denn die Wunden verheilen mit der Zeit
Depressionen usw kommen halt immer wieder. Mit Depressionen darf ich kein Autofahren laut Verkehrsverordnung, aber Baumaschinen auf der Arbeit ? Oder eine Dienstwaffe ? Wie man doch mit zweierlei Maas misst.
Depressionen sind eine ernsthafte Erkrankung. Die Frage ist, ob du dich dieser Erkrankung stellst oder nur die körperlichen Probleme ohne körperliche Ursache siehst. Nach deinen Schilderungen vermute ich letzteres.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Jepp, fraglich für welche Seite diese gelten ....
Für alle. Wenn die Kasse sich nicht daran hält, Aufsichtsbehörde einschalten.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Die brauchen doch nur in Ihrem Computer gucken. Die wissen doch sonst alles, oder warum schreiben die einen Brief an dem Tage an dem ich eine neue Tätigkeit aufgenommen habe ? Der angebliche Datenschutz ?
Das steht eben nicht im Computer. Das kannst du glauben oder es lassen, aber wenn du auf die Anfragen der Kasse nicht antwortest, wird der Höchstbeitrag festgesetzt. Das ist aber dann nicht die Schuld der Kasse, sondern in deiner Verantwortung, weil du auf Anfragen nicht geantwortet hast.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Ein Penner-Staat passt eher. Was bekomm ich denn für meinen Beitrag ? (Real) und nicht nur auf einem Blatt Papier ?
Real hast du z. B. 6 Krankenhausaufenthalte bezahlt bekommen. Du kannst eine Aufstellung bei deiner Kasse anfordern, was in den letzten 2 Jahren gezahlt wurde.
I-hate-Nickname hat geschrieben:
Jetzt schieß mal los.
Erledigt.
Verfasst: 23.12.2017, 11:36
von Pichilemu
Meines Erachtens hat der Anwalt hier richtig gepennt.
Was der Anwalt hätte machen müssen:
* Gegen die Einstellung des Krankengeldes nach Aktenlage vorgehen, also Widerspruch und Klage
* Gegen die gleichzeitige Versagung des Arbeitslosengeldes wegen fehlender Mitwirkung und Verhängung einer Sperrzeit (das geht m. E. nicht gleichzeitig, da die Verhängung einer Sperrzeit voraussetzt, dass man überhaupt dem Grunde nach einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, der ist aber zu dem Zeitpunkt noch gar nicht festgestellt!) ebenfalls Widerspruch einlegen und ggfs. klagen, das Gericht wird dann die Klagen zu Krankengeld und Arbeitslosengeld verbinden und entscheiden wer denn nun zuständig ist (voraussichtlich aber die KK)
* Eine einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter einreichen damit der Lebensunterhalt gesichert ist bis über die Klage gegen die KK entschieden ist
Die Fristen dürften inzwischen alle abgelaufen sein, aber möglicherweise stünde dir ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt wegen nicht erbrachter Leistung zu. Das würde ich aber nicht alleine durchziehen wollen, gegen Anwälte klagen ist immer haarig.
Verfasst: 23.12.2017, 11:52
von I-hate-Nickname
Von wem wird der MDK bezahlt ? Richtig, von den Krankenkassen. Von wem werden die Ärzte bezahlt ? Richtig, von der Krankenkasse. Warum bekommen Ärzte von den Krankenkassen nur noch Monatsverträge ? Richtig, wer nicht im Interesse der Krankenkasse entscheidet fliegt.
Müssen wir noch weiter sprechen ?
Oder vielleicht auch Fachärzte, die in ihrem Fach Ahnung haben. Deren fachliche Einschätzung allerdings nicht deiner entspricht, weshalb du ihre medizinische Einschätzung nicht annehmen kannst. Bei mehreren Fachärzten und 6 verschiedenen Krankenhäusern sehe ich die Möglichkeit als gering an, dass überall nur Ärzte unterwegs sind, die keine Ahnung haben.
Jepp, erst wenn ich mir die Knarre nehme, und um mich schieße nimmt man mich ernst. Der arbeitslose Hartz 4 Empfänger Robert Steinhäuser spielte mehrere Stunden am Tag Counter Strike ... Böse Computerspiele
Wird denn eine Therapie aufgrund der psychischen Erkrankungen durchgeführt?
Nö, es muss doch erst meine Mitgliedschaft geklärt werden bevor ich in "BEHANDLUNG" kann. Und wenn es soweit ist, gibt es wieder einen Brief wo drinne steht, der MDK ist zum Entschluss gekommen, es gibt andere Möglickeiten: Tabletten Fressen. Ach ja, mir war so, als hätte ich auch noch Rechte.
Das steht eben nicht im Computer. Das kannst du glauben oder es lassen, aber wenn du auf die Anfragen der Kasse nicht antwortest, wird der Höchstbeitrag festgesetzt. Das ist aber dann nicht die Schuld der Kasse, sondern in deiner Verantwortung, weil du auf Anfragen nicht geantwortet hast.
Ach, die Krankenkasse sieht also nicht für was Sie Geld bekommt oder nicht ? Ach so... Da muss ich mal mit meinem neuen Arbeitgeber sprechen, es würde doch auch reichen wenn er denen in der Lohnabrechnung nur 20,- euro an Krankenkassenversicherung zahlt.
Real hast du z. B. 6 Krankenhausaufenthalte bezahlt bekommen. Du kannst eine Aufstellung bei deiner Kasse anfordern, was in den letzten 2 Jahren gezahlt wurde.
Die hätte ich mir auch sparen können.
Verfasst: 23.12.2017, 12:30
von GerneKrankenVersichert
Okay, ich hab's versucht. Genauso wie die Fachleute vor Ort. Wie anscheinend auch die Fachleute komme ich zu dem Schluss, dass dir nicht zu helfen ist. Das tut mir leid für dich und wünsche dir, dass es irgendwann jemandem gelingt, dir zu helfen.
Verfasst: 23.12.2017, 12:37
von I-hate-Nickname
Bla bla fucking bla, ich bin untherapierbar, und daher voll Arbeitsfähig
Wahrscheinlich wirkt die Scheiße bei mir nicht, die Sie dir ins Essen mischen.
Sprichst du von Merkel Ihren Fachleuten ? Ach ne, halt, das waren ja Fachkräfte
Verfasst: 23.12.2017, 12:44
von GerneKrankenVersichert
I-hate-Nickname hat geschrieben:Bla bla fucking bla, ich bin untherapierbar, und daher voll Arbeitsfähig
Wahrscheinlich wirkt die Scheiße bei mir nicht, die Sie dir ins Essen mischen.
Sprichst du von Merkel Ihren Fachleuten ? Ach ne, halt, das waren ja Fachkräfte
Keine Sorge, mein Aluhut funktioniert zuverlässig.
Verfasst: 23.12.2017, 12:52
von Czauderna
Hallo I-hate-Nickname
bitte nicht persönlich beleidigen sonst muss ich leider den Thread schließen.
Gruss
Czauderna