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Von der Familienversicherung in die Künstlersozialkasse

Verfasst: 22.12.2017, 11:33
von Sitlali
Ich bin momentan über meinen Mann familienversichert und war bisher in einem Umfang tätig, der es mir erlaubt hat, in der Familienversicherung zu bleiben. Nun hatte ich erstmalig einen größeren Auftrag und bin von meinem Auftraggeber gebeten worden, die Rechnung noch im Dezember zu stellen. In Folge liege ich für das Jahr 2017 über dem für die Familienversicherung zulässigen Betrag.

Gleichzeitig plane ich die Aufnahme in die Künstlersozialkasse. Die Aufnahme wird nach Prüfung des Antrags wohl jedoch erst in den nächsten Monaten erfolgen.

Wie gehe ich mit dieser Sutuation um?
Wann muss ich meiner Krankenkasse den höheren Verdienst melden? Jetzt – zum Dezember? Droht mir, nun für das gesamte Jahr Kassenbeträge nachzahlen zu müssen – oder ab dem Moment, da mein Einkommen angestiegen ist?

Ich freue mich über Hilfe und Rat. Vielen Dank!

Verfasst: 22.12.2017, 19:11
von vikingz
Hallo,

die Frage ist ein bisschen zu vage gestellt, um sie konkret zu beantworten.

Der Anspruch auf Familienversicherung endet prinzipiell, wenn die Einkommensgrenze für den Versicherten erkennbar überschritten wird, hier also vermutlich mit dem Rechnungsdatum. Möglicherweise aber auch früher, wenn man schon lange gewusst hat, dass man Vollzeit beschäftigt ist und erhebliche Einkünfte erzielen wird.

Einfach so auf das letzte Kalenderjahr wird das Einkommen aber nicht umgelegt, es ist schon konkret zu prüfen, wann sich die Einnahmen erhöht haben.

Veränderungen in der Einkommenssituation sind der Kasse immer "unverzüglich" zu melden. Man kann die Meldung auch bleiben lassen, aber dann bekommt man im Zweifel eben auch die Beurteilung und die Nachforderung später rückwirkend, von Abwarten rate ich also dringend ab.