MDK Termin - was wenn die AU beendet wird?
Verfasst: 20.12.2017, 16:51
Hallo liebe Forengemeinde,
Im Vorfeld bitte ich zu entschuldigen, wenn sich meine Frage aus anderen bereits vorhandenen Forenbeiträgen bereits klären lässt. Ich habe mich bereits erkundigt, steige generell aber nicht so wirklich in das komplexe Thema ein. Ich frage übrigens nicht für mich selber, sondern für eine andere nahestehende Person. (A)
Zum Fall: (etwas ausführlicher, da ich nicht weiß ob eventuell eine bestimmte Information den Sachverhalt komplett ändert. Natürlich ist alles mit der Person abgestimmt, sie kann nur krankheitsbedingt derzeit nicht selber tippen)
Person A ist seit dem 21.11.17 wegen Diagnose B (Kopfschmerz nach früherer Kleinhirnblutung) krankgeschrieben. Es existiert eine Behinderung (chronische Kopfschmerzen nach Kleinhirnblutung) , allerdings nur mit einem GdB von 30. Die Schmerzen sind immer mal wieder da aber derzeit enorm und an Bildschirmarbeit, welche den Großteil der Arbeitszeit ausmachen, ist nicht zu denken. Die derzeitige AU geht bis zum 31.12.17. Mitte Januar findet ein MRT Termin statt. Person A will einfach nur irgendwie bis zum 01.02 eine Besserung des Gesubdheitszustandes erlangen, mit dem eine Beschäftigung im neuen Betrieb möglich ist.
Zuvor war Person A bereits knapp 5 Wochen wegen Diagnose A krankgeschrieben. Dazwischen lagen allerdings einige Tage und ein missglückter Arbeitsversuch, sodass es sich um zwei Entgeltfortzahlungsansprüche handelt.
Die Person ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis zum 31.01.18. Ein neuer Arbeitsvertrag zum 01.02.18 wurde bereits bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben. Es handelt sich um die gleiche Branche, allerdings ist hier die Aufgabenverteilung anders als beim bisherigen Arbeitgeber und es ist keine Bildschirmarbeit notwendig. Somit viel besser vereinbar mit der Behinderung.
Seltsamerweise hat Person A heute (19.12.17) einen Brief, datiert vom 14.12.17 im Briefkasten gehabt - eine Einladung zum MDK am 21.12.17, auch wenn nichtmals die 6 Wochen Entgeltfortzahlung um sind.
Nun zu den Fragen:
1) Was passiert, wenn der MDK die AU dort wider Erwarten beendet, beispielsweise zum 22.12.17?
MUSS Person A dann aus arbeitsrechtlicher Hinsicht zur Arbeit erscheinen? Oder ist dies dennoch durch die AU des Hausarztes abgegolten? (Die meisten Fälle die ich mir durchgelesen haben, hatten mit Arbeitslosigkeit zu tun, daher bin ich mir nicht sicher)
2) Die Person A hat schon längere Zeit einen starken Fersensporn und hat Probleme und Schmerzen beim Laufen. Dieser wird derzeit noch nicht ärztlich behandelt , steht also keiner AU drin.
Wenn die AU seitens des MDK zu einem bestimmten Tag enden sollte, (beispielsweise 22.12.17). Ist es dann möglich, sich am 27.12 also nach den Feiertagen eine Erstbescheinigung von Orthopäden zu holen? Oder macht da der MDK nicht mit?
3.) Wie sollte man im Gespräch am besten vorgehen, damit der MDK auch wirklich weiterhin krankschreibt? Person A hat die Sorge, dass der MDK sie gesundschreibt, da Kopfschmerz schnell mal heruntergespielt und pauschalisiert wird und selten als dauerhafte Beeinträchtigung angesehen wird. Sollte des Weiteren auf den MRT Termin im Januar eingegangen werden oder klingt dies dann so, als wolle man die Zeit bis zur neuen Anstellung überbrücken? Dies ist eben nicht der Fall, auch wenn es objektiv den Anschein macht, das ist leider das Problem.
PS: Die Formalien bezüglich Widerspruch, einstweilige Anordnung etc. sind uns bekannt
Ich danke euch für die Antworten
LG
Schoki
Im Vorfeld bitte ich zu entschuldigen, wenn sich meine Frage aus anderen bereits vorhandenen Forenbeiträgen bereits klären lässt. Ich habe mich bereits erkundigt, steige generell aber nicht so wirklich in das komplexe Thema ein. Ich frage übrigens nicht für mich selber, sondern für eine andere nahestehende Person. (A)
Zum Fall: (etwas ausführlicher, da ich nicht weiß ob eventuell eine bestimmte Information den Sachverhalt komplett ändert. Natürlich ist alles mit der Person abgestimmt, sie kann nur krankheitsbedingt derzeit nicht selber tippen)
Person A ist seit dem 21.11.17 wegen Diagnose B (Kopfschmerz nach früherer Kleinhirnblutung) krankgeschrieben. Es existiert eine Behinderung (chronische Kopfschmerzen nach Kleinhirnblutung) , allerdings nur mit einem GdB von 30. Die Schmerzen sind immer mal wieder da aber derzeit enorm und an Bildschirmarbeit, welche den Großteil der Arbeitszeit ausmachen, ist nicht zu denken. Die derzeitige AU geht bis zum 31.12.17. Mitte Januar findet ein MRT Termin statt. Person A will einfach nur irgendwie bis zum 01.02 eine Besserung des Gesubdheitszustandes erlangen, mit dem eine Beschäftigung im neuen Betrieb möglich ist.
Zuvor war Person A bereits knapp 5 Wochen wegen Diagnose A krankgeschrieben. Dazwischen lagen allerdings einige Tage und ein missglückter Arbeitsversuch, sodass es sich um zwei Entgeltfortzahlungsansprüche handelt.
Die Person ist in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis zum 31.01.18. Ein neuer Arbeitsvertrag zum 01.02.18 wurde bereits bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben. Es handelt sich um die gleiche Branche, allerdings ist hier die Aufgabenverteilung anders als beim bisherigen Arbeitgeber und es ist keine Bildschirmarbeit notwendig. Somit viel besser vereinbar mit der Behinderung.
Seltsamerweise hat Person A heute (19.12.17) einen Brief, datiert vom 14.12.17 im Briefkasten gehabt - eine Einladung zum MDK am 21.12.17, auch wenn nichtmals die 6 Wochen Entgeltfortzahlung um sind.
Nun zu den Fragen:
1) Was passiert, wenn der MDK die AU dort wider Erwarten beendet, beispielsweise zum 22.12.17?
MUSS Person A dann aus arbeitsrechtlicher Hinsicht zur Arbeit erscheinen? Oder ist dies dennoch durch die AU des Hausarztes abgegolten? (Die meisten Fälle die ich mir durchgelesen haben, hatten mit Arbeitslosigkeit zu tun, daher bin ich mir nicht sicher)
2) Die Person A hat schon längere Zeit einen starken Fersensporn und hat Probleme und Schmerzen beim Laufen. Dieser wird derzeit noch nicht ärztlich behandelt , steht also keiner AU drin.
Wenn die AU seitens des MDK zu einem bestimmten Tag enden sollte, (beispielsweise 22.12.17). Ist es dann möglich, sich am 27.12 also nach den Feiertagen eine Erstbescheinigung von Orthopäden zu holen? Oder macht da der MDK nicht mit?
3.) Wie sollte man im Gespräch am besten vorgehen, damit der MDK auch wirklich weiterhin krankschreibt? Person A hat die Sorge, dass der MDK sie gesundschreibt, da Kopfschmerz schnell mal heruntergespielt und pauschalisiert wird und selten als dauerhafte Beeinträchtigung angesehen wird. Sollte des Weiteren auf den MRT Termin im Januar eingegangen werden oder klingt dies dann so, als wolle man die Zeit bis zur neuen Anstellung überbrücken? Dies ist eben nicht der Fall, auch wenn es objektiv den Anschein macht, das ist leider das Problem.
PS: Die Formalien bezüglich Widerspruch, einstweilige Anordnung etc. sind uns bekannt
Ich danke euch für die Antworten
LG
Schoki