Hallo zusammen,
folgende Situation:
ich bin jetzt 31 Jahre alt; habe zwei Jahre in Indonesien gelebt und über private AuslandsKV versichert gewesen. Davor Studentin, daher vorher also normal GKV Mitglied. Jetzt seit 2 Monaten zurück in Deutschland, p.AuslandsKV gekündigt und ALG2 beantragt und bewilligt und auch wieder in GKV aufgenommen.
Liegt die Wiederaufnahme in die GKV daran, dass ich vorher Studentin war und unter 30 Jahre alt?
Ab Februar werde ich 3 Monate in Spanien (EU also) arbeiten, selbstständig, da der Arbeitgeber mich nicht anmeldet. Die TK sagt, ich muss mich für diesen Zeitraum freiwillig versichern (wenn ich in der Versicherung bleiben und nach Selbstständigkeit auch wieder in die GKV möchte!) und der Betrag berechnet sich auf Grundlage meines Gewinns aus meiner Selbstständigkeit. Diesen Gewinn kann ich gerade aber nur schätzen und die Selbstständigkeit wird sich auch nur auf diese 3 Monate belaufen. Danach "wollte" ich wieder ALG2 beziehen und dann ins Ausland (s.u.).
Gibt es hier Ausnahmen für die Berechnung der Beiträge, wenn sich die Selbstständigkeit auf einen kurzen Zeitraum beschränkt und der Verdienst bei schätzungsweise geasamt EUR 8.000,00 liegt? Denn diese sind ja sonst horent.
Des Weiteren möchte ich wieder ins Ausland (wahrscheinlich nicht EU) und dort auf unbestimmte Zeit arbeiten. Die TK sagt, ich kann mich nicht einfach abmelden und dann bei Rückkehr nach Deutschland wieder anmelden. Zumindest nicht in der GKV, sondern nur PKV, welche ja viel teurer wäre.
1. Stimmt das?
2. Macht eine komplette Abmeldung Sinn? Und müsste ich dazu auch meinen Wohnsitz abmelden?
3. Was für Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um doch wieder in die GKV aufgenommen zu werden (ausser einer Festanstellung?; und selbst dann, gehts dann automatisch in die GKV zurück??)?
4. Ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll? Und wird hiermit die GKV pausiert und danach ganz einfach wieder aufgenommen?
Die TK sagt, dass wenn eine PKV fürs Ausland abgeschlossen wurde, sie nicht zur Wiederaufnahme verpflichtet sind und ich mich dann in Deutschland privat versichern muss, was ich natürlich gerne vermeiden möchte, da Beiträge zu hoch sind.
Was, wenn man eine Versicherung abschliesst, die NUR für Kosten im Ausland aufkommt, also tatsächlich eine AuslandsKV, welche auch befristet ist, geht die Aufnahme in die GKV dann wieder?
Ich würde gerne vermeiden a) aus der GKV rauszufliegen bzw. b) nicht wieder rein zu kommen, nach Aufenthalt im NICHT EU-Ausland und bin über jede Hilfe hier sehr dankbar!!!
Liebste Grüsse!
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Arbeiten im Ausland (nicht EU), in GVK bleiben/abmelden?
Moderator: Czauderna
Re: Arbeiten im Ausland (nicht EU), in GVK bleiben/abmelden?
GrussCatFish hat geschrieben:Hallo zusammen,
folgende Situation:
ich bin jetzt 31 Jahre alt; habe zwei Jahre in Indonesien gelebt und über private AuslandsKV versichert gewesen. Davor Studentin, daher vorher also normal GKV Mitglied. Jetzt seit 2 Monaten zurück in Deutschland, p.AuslandsKV gekündigt und ALG2 beantragt und bewilligt und auch wieder in GKV aufgenommen.
Liegt die Wiederaufnahme in die GKV daran, dass ich vorher Studentin war und unter 30 Jahre alt?
Nein, sondern, dass die letzte Krankenversicherung in Deutschloand bei einer GKV-Kasse war
Ab Februar werde ich 3 Monate in Spanien (EU also) arbeiten, selbstständig, da der Arbeitgeber mich nicht anmeldet. Die TK sagt, ich muss mich für diesen Zeitraum freiwillig versichern (wenn ich in der Versicherung bleiben und nach Selbstständigkeit auch wieder in die GKV möchte!) und der Betrag berechnet sich auf Grundlage meines Gewinns aus meiner Selbstständigkeit. Diesen Gewinn kann ich gerade aber nur schätzen und die Selbstständigkeit wird sich auch nur auf diese 3 Monate belaufen. Danach "wollte" ich wieder ALG2 beziehen und dann ins Ausland (s.u.).
Gibt es hier Ausnahmen für die Berechnung der Beiträge, wenn sich die Selbstständigkeit auf einen kurzen Zeitraum beschränkt und der Verdienst bei schätzungsweise geasamt EUR 8.000,00 liegt? Denn diese sind ja sonst horent.
nein, denn der Status ist entscheidend, nicht unbedingt das Einkommen.
Des Weiteren möchte ich wieder ins Ausland (wahrscheinlich nicht EU) und dort auf unbestimmte Zeit arbeiten. Die TK sagt, ich kann mich nicht einfach abmelden und dann bei Rückkehr nach Deutschland wieder anmelden. Zumindest nicht in der GKV, sondern nur PKV, welche ja viel teurer wäre.
1. Stimmt das?
nein, sonst wäre das ja nach deiner Rückkehr aus Indonesien auch nicht gegangen
2. Macht eine komplette Abmeldung Sinn? Und müsste ich dazu auch meinen Wohnsitz abmelden?
schwer zu sagen bzw. zu raten - gehen würde das schon, dann aber 1. Wohnsitz abmelden - mein Rat, ggf. über eine Anwartschaft nachdenken und sich bei der Kasse beraten lassen - kostet ca. 45,00 € mtl.
3. Was für Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um doch wieder in die GKV aufgenommen zu werden (ausser einer Festanstellung?; und selbst dann, gehts dann automatisch in die GKV zurück??)?
siehe oben - es ist grundsätzlich immer die letzte Kasse in Deutschland zuständig, egal ob Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung
4. Ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll? Und wird hiermit die GKV pausiert und danach ganz einfach wieder aufgenommen?
siehe oben - ist natürlich der sicherste Weg.
Die TK sagt, dass wenn eine PKV fürs Ausland abgeschlossen wurde, sie nicht zur Wiederaufnahme verpflichtet sind und ich mich dann in Deutschland privat versichern muss, was ich natürlich gerne vermeiden möchte, da Beiträge zu hoch sind.
Was würde eine solche Versicherung von einer Auslandskrankenbvcersicherung (siehe unten) unterscheiden ?
Was, wenn man eine Versicherung abschliesst, die NUR für Kosten im Ausland aufkommt, also tatsächlich eine AuslandsKV, welche auch befristet ist, geht die Aufnahme in die GKV dann wieder?
ja, auf jeden Fall
Ich würde gerne vermeiden a) aus der GKV rauszufliegen bzw. b) nicht wieder rein zu kommen, nach Aufenthalt im NICHT EU-Ausland und bin über jede Hilfe hier sehr dankbar!!!
Liebste Grüsse!
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Czauderna