Hallo GKV Experten,
ich habe hierzu 2 Fragen:
1. Pflegeheim schreibt die Angehörige an und diese sollen gemäß § 61 SGB V bei ihrer Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen - ohne weitere Hinweise. Es liegt Pflegegrad 3 vor mit Demenz.
Worauf muss man sich hier beziehen. Der Sinn ist für mich nicht nachvollziehbar.
2. der Pflegebedürftige soll in ein anderes Pflegeheim verlegt werden in der Nähe des Wohnorts der Tochter. gibt es dafür einen Zuschuss der Krankenkasse, bzw. ist dafür ein Krankentransport möglich?
Zur Zeit befindet sich der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim, das ca. 300 km vom Wohnort der Tochter entfernt ist - weitere Angehörige gibt es nicht.
Viele Grüße,
Apolon
Angehöriger im Pflegeheim - Vollstationäre Pflege
Moderator: Czauderna
Re: Angehöriger im Pflegeheim - Vollstationäre Pflege
GrussApolon hat geschrieben:Hallo GKV Experten,
ich habe hierzu 2 Fragen:
1. Pflegeheim schreibt die Angehörige an und diese sollen gemäß § 61 SGB V bei ihrer Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen - ohne weitere Hinweise. Es liegt Pflegegrad 3 vor mit Demenz.
Worauf muss man sich hier beziehen. Der Sinn ist für mich nicht nachvollziehbar.
wie meinst du deine Frage, ob du das machen musst - wenn es nicht im Heimvertrag steht, dann nicht - ansonsten geht es um die Befreiung bzw. Reduzierung der Eigenanteile für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder auch Eigenanteile bei Fahrkosten oder Krankenhausaufenthalt - bei Pflegegrad 3 kann das schon so manchen Euro sparen, weil eben nur 1% des Einkommens statt der üblichen 2%angerechnet werden - ich kann die Antragstellung nur empfehlen.
2. der Pflegebedürftige soll in ein anderes Pflegeheim verlegt werden in der Nähe des Wohnorts der Tochter. gibt es dafür einen Zuschuss der Krankenkasse, bzw. ist dafür ein Krankentransport möglich?
nein, die Pflegeversicherung kennt die Leistung "Fahrkosten" nicht.
Zur Zeit befindet sich der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim, das ca. 300 km vom Wohnort der Tochter entfernt ist - weitere Angehörige gibt es nicht.
Viele Grüße,
Apolon
Czauderna
Möglicherweise springt das Sozialamt für die Umzugskosten ein, Voraussetzung natürlich es besteht Bedürftigkeit. Es braucht zwar i. d. R. einen triftigen Grund für einen Umzug von einem Pflegeheim in ein anderes doch den sehe ich hier (einziger Angehöriger (auch rechtlicher Betreuer?) wohnt 300 km weit weg) gegeben.