Krankenversicherung nach abgebrochenem Auslandsaufenthalt
Verfasst: 07.12.2017, 13:39
Hallo Community,
während meines Auslandsaufenthaltes hatte ich in Deutschland keinen Wohnsitz und hatte eine Langzeitauslandskrankenversicherung. Während meines Aufenthaltes habe ich mir eine Krankheit zugezogen, die nicht lebensbedrohlich, aber unangenehme Symptome mit sich brachte. Ich war innerhalb von 3 Monaten 5-6 Mal beim Arzt und keine der Kliniken konnte die Krankheit besiegen. Es gab in den meisten Fällen nur Antibiotika ohne irgendwelche Tests durchzuführen. Bei der letzten verschriebenen Medikation hatte es sich sogar noch verschlimmert, weswegen ich meine Auslandsreise abgebrochen habe um mich in Deutschland behandeln zu lassen.
Ich habe mich direkt beim Arbeitsamt gemeldet und einen Wohnsitz in Deutschland beantragt. Da ich noch Anspruch auf ALG 1 habe, bin ich auch direkt zum Arzt gegangen. Soweit ich weiß, könnte es nun aber sein, dass das Arbeitsamt mir eine Sperrfrist von einer Woche auferlegt, weil ich mich nicht rechtzeitig genug online gemeldet habe und der kurzfristige Abbruch meines Auslandsaufenthaltes nicht akzeptiert wird. Wobei es meiner Meinung nach schon eine ausreichende Begründung sein müsste, die auch mit ausreichend medizinischen Berichten belegt werden kann.
Meine Frage ist daher, wenn das Arbeitsamt mir eine Sperrzeit von einer Woche auferlegt, wie bin ich für diese Woche versichert bzw. versichert gewesen? Ich habe aufgrund der Ungewissheit einen Antrag bei meiner ehemaligen Krankenkasse, jedoch andere Bundeslandvertretung, eingereicht und bin nun unschlüssig, ob ich den überhaupt ausfüllen muss, da ich bei Zahlung des Arbeitsamtes ab dem 1. Tag diesen nicht bräuchte.
Vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
BlackMatrix
während meines Auslandsaufenthaltes hatte ich in Deutschland keinen Wohnsitz und hatte eine Langzeitauslandskrankenversicherung. Während meines Aufenthaltes habe ich mir eine Krankheit zugezogen, die nicht lebensbedrohlich, aber unangenehme Symptome mit sich brachte. Ich war innerhalb von 3 Monaten 5-6 Mal beim Arzt und keine der Kliniken konnte die Krankheit besiegen. Es gab in den meisten Fällen nur Antibiotika ohne irgendwelche Tests durchzuführen. Bei der letzten verschriebenen Medikation hatte es sich sogar noch verschlimmert, weswegen ich meine Auslandsreise abgebrochen habe um mich in Deutschland behandeln zu lassen.
Ich habe mich direkt beim Arbeitsamt gemeldet und einen Wohnsitz in Deutschland beantragt. Da ich noch Anspruch auf ALG 1 habe, bin ich auch direkt zum Arzt gegangen. Soweit ich weiß, könnte es nun aber sein, dass das Arbeitsamt mir eine Sperrfrist von einer Woche auferlegt, weil ich mich nicht rechtzeitig genug online gemeldet habe und der kurzfristige Abbruch meines Auslandsaufenthaltes nicht akzeptiert wird. Wobei es meiner Meinung nach schon eine ausreichende Begründung sein müsste, die auch mit ausreichend medizinischen Berichten belegt werden kann.
Meine Frage ist daher, wenn das Arbeitsamt mir eine Sperrzeit von einer Woche auferlegt, wie bin ich für diese Woche versichert bzw. versichert gewesen? Ich habe aufgrund der Ungewissheit einen Antrag bei meiner ehemaligen Krankenkasse, jedoch andere Bundeslandvertretung, eingereicht und bin nun unschlüssig, ob ich den überhaupt ausfüllen muss, da ich bei Zahlung des Arbeitsamtes ab dem 1. Tag diesen nicht bräuchte.
Vielleicht könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
BlackMatrix