Befreiung von KV der Studenten
Verfasst: 06.12.2017, 23:00
Hallo, hab bei der Recherche im Forum leider nichts passendes gefunden. Deshalb als neues Thema:
Folgender Sachverhalt:
zu Beginn des Studiums von der KV der Studenten befreien lassen, weil seit Geburt privat versichert.
SS 2017 Abschluss des Studiums mit Bachelor. Dann Praktikum begonnen mit 12oo € mtl. Vollzeit. Deshalb jetzt gesetzl. versichert.
Mit SS 2018 soll ein Masterstudium aufgenommen werden. Und nun die Frage:
Gilt die mit Beginn des Bachelor-Studiengangs ausgesprochene Befreiung von der KVSt weiterhin, auch nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs und einem Semester ohne Immatrikulation?
Möchte gern weiterhin gesetzlich versichert bleiben, heißt dann, mit Beginn des Master-Studiengangs im SS 2018 in der KV der Studenten.
Freue mich über jede qualifizierte Hilfe! Danke!
Folgender Sachverhalt:
zu Beginn des Studiums von der KV der Studenten befreien lassen, weil seit Geburt privat versichert.
SS 2017 Abschluss des Studiums mit Bachelor. Dann Praktikum begonnen mit 12oo € mtl. Vollzeit. Deshalb jetzt gesetzl. versichert.
Mit SS 2018 soll ein Masterstudium aufgenommen werden. Und nun die Frage:
Gilt die mit Beginn des Bachelor-Studiengangs ausgesprochene Befreiung von der KVSt weiterhin, auch nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs und einem Semester ohne Immatrikulation?
Möchte gern weiterhin gesetzlich versichert bleiben, heißt dann, mit Beginn des Master-Studiengangs im SS 2018 in der KV der Studenten.
Freue mich über jede qualifizierte Hilfe! Danke!