Jetzt noch etwas komplizierteres zum Krankengeld:
Bruttogehalt x €
Davon werden y € zur Entgeltumwandlung in bAV abgezogen, wovon allerdings auch Sozialbeiträge einbehalten werden.
Das Nettogehalt ist nun natürlich geringer als wenn keine Entgeltumwandlung erfolgen würde.
Was meldet der AG der GKV nun als Bruttogehalt/Nettogehalt, wenn es um
die Berechnung des Krankengeldes geht. Das Netto ohne Entgeldumwandlung oder das Netto nach Entgeltumwandlung. Letzteres würde dann wohl zur einer falschen Berechnung des Krankengeldes führen, denn wie gesagt:
Von dem Betrag y € wurden auch Sozialbeiträge vom AG einbehalten.
Krankengeld bei Entgeldumwandlung
Moderator: Czauderna
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