Krankengeld
Verfasst: 04.12.2017, 21:08
Hallo,
folgende Frage ist aufgetaucht:
Angenommen ein Arbeitnehmer ist mehrere Wochen aufeinanderfolgend krank geschrieben, sagen wir 4 Wochen wegen derseleben Sache.
Er geht anschließend wieder ein paar Tage in die Firma, hat sich selbst überschätzt, und wird dann wegen derselben
Sache wieder krank geschrieben, sagen wir erneut 4 oder mehr Wochen.
Nach meinem Verständnis greift das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht mehr, wenn insgesamt 6 Wochen (wegen derselben Sache auch mit Unterbrechungen) vergangen sind.
Wie verhält es sich mit Krankengeld, dies wird doch nur gezahlt wenn der Arbeitnehmer lückenlos eine Krankschreibung vorlegen kann. Durch die oben genannte Unterbrechung ist nun aber eine Lücke entstanden.
Man liest hier und da auch, dass Krankenkassen die Mitgliedschaft kündigen. Ist so etwas möglich, ich dachte wir haben eine Versicherungspflicht ?
Besten Dank für eine Rückmeldung.
folgende Frage ist aufgetaucht:
Angenommen ein Arbeitnehmer ist mehrere Wochen aufeinanderfolgend krank geschrieben, sagen wir 4 Wochen wegen derseleben Sache.
Er geht anschließend wieder ein paar Tage in die Firma, hat sich selbst überschätzt, und wird dann wegen derselben
Sache wieder krank geschrieben, sagen wir erneut 4 oder mehr Wochen.
Nach meinem Verständnis greift das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht mehr, wenn insgesamt 6 Wochen (wegen derselben Sache auch mit Unterbrechungen) vergangen sind.
Wie verhält es sich mit Krankengeld, dies wird doch nur gezahlt wenn der Arbeitnehmer lückenlos eine Krankschreibung vorlegen kann. Durch die oben genannte Unterbrechung ist nun aber eine Lücke entstanden.
Man liest hier und da auch, dass Krankenkassen die Mitgliedschaft kündigen. Ist so etwas möglich, ich dachte wir haben eine Versicherungspflicht ?
Besten Dank für eine Rückmeldung.