Fällt man, wenn man wegen entsprechendem Gehalt freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und dann wegen KRankheit langfristig Krankengeld und im Anschluss Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I) erhält, automatisch in die Krankenversicherungspflicht? Oder bleibt man freiwilliges Mitglied (wenn das Arbeitsverhältnis pro forma noch besteht)?
Danke vorab
Wusch
Krankengeldbezug - Auswirkung auf Versicherungsstatus
Moderator: Czauderna
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Hallo,Wusch65 hat geschrieben:Aufgrund der Höhe des Krankengeldes liegt man ja grundsätzlich unter der Gehaltsgrenze, somit besteht dann also immer KV-Pflicht?
Nein, so ist es nicht, aufgrund von Krankengeldbezug wird man nicht krankenversicherungspflichtig, bei Bezug von ALG-1 allerdings schon.
Gruß
Czauderna