Hallo zusammen,
ich hätte nie gedacht dass ich in eine solche Lage mit gesetzlichen Krankenkassen deren Krankengeldzahlung bei Wiedereingliederung
gerate. Aber nun ist es so und ich stehe mit der gesetzl. Krankenkasse
im Konflikt.
Vorgeschichte
Ich bin selbstständig im Vertrieb tätig, habe Strukturen woraus ich Zwischenprovision Vertraglich erhalte. Bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch nach 6 Wochen.
Nun ich bin vor längerer Zeit erkrankt, erhielt nach ca. 4 Wochen Krankengeldanspruch von meiner gesetzl. Krankenkasse einen MDK Termin, welchen ich wahrnehmen mußte, deren Ergebnis Wiedereingliederung 2 Std. täglich obwohl ich überhaupt nicht in der Lage dazu war, ich widersprach schriftlich diesem Bescheid bei der Krankenkasse. Nach vielen Telefonaten etc. erhielt ich erst nach 3 Monaten von dieser Krankenkasse mein erste Krankengeldzahlung ausbezahlt und Krankenkassenbeiträge zurückerstattet. Dieses Ärgernisse bzw. Prozedere veranlaßte mich, im Krankheitszustand die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, es wurde mir mündlich vor dem Wechsel von der neuen gesetzlichen Krankenkasse mir gesagt, so etwas würde bei Ihnen nicht vorkommen. Was nun leider nicht der Fall war bzw. ist.
Meine Frage:
Darf meine neue Krankenkasse das Einkommen, welches aufgrund von Zwischenprovisionen entstand, zu Grunde legen obwohl dies von meinen Strukturen stammt? Bzw. dieses Einkommen auf das Jahr und dann auf Stundenlohn umlegen und dies aufgrund von der Wiedereingliederung von meinem Krankengeld abziehen?
Meine vorangegangene gesetzliche Krankenkasse hat mir das volle Krankengeld mit Wiedereingliederung gezahlt.
Weiß jemand von Euch Rat bzw. kennt sich damit aus???
Über jede Hilfe bin ich sehr dankbar.
Krankengeldkürzung Selbstständig Wiedereingliederung?
Moderator: Czauderna
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