Krankengeldkürzung Zahlung Selbstständig Wiedereingliederung

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Moderator: Czauderna

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Dorothea Maria
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Krankengeldkürzung Zahlung Selbstständig Wiedereingliederung

Beitrag von Dorothea Maria » 29.11.2017, 18:59

Hallo zusammen,

ich hätte nie gedacht dass ich in eine solche Lage mit gesetzlichen Krankenkassen deren Krankengeldzahlung bei Wiedereingliederung
gerate. Aber nun ist es so und ich stehe mit der gesetzl. Krankenkasse
im Konflikt.

Vorgeschichte
Ich bin selbstständig im Vertrieb tätig, habe Strukturen woraus ich Zwischenprovision Vertraglich erhalte. Bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch nach 6 Wochen.
Nun ich bin vor längerer Zeit erkrankt, erhielt nach ca. 4 Wochen Krankengeldanspruch von meiner gesetzl. Krankenkasse einen MDK Termin, welchen ich wahrnehmen mußte, deren Ergebnis Wiedereingliederung 2 Std. täglich obwohl ich überhaupt nicht in der Lage dazu war, ich widersprach schriftlich diesem Bescheid bei der Krankenkasse. Nach vielen Telefonaten etc. erhielt ich erst nach 3 Monaten von dieser Krankenkasse mein erste Krankengeldzahlung ausbezahlt und Krankenkassenbeiträge zurückerstattet. Dieses Ärgernisse bzw. Prozedere veranlaßte mich, im Krankheitszustand die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, es wurde mir mündlich vor dem Wechsel von der neuen gesetzlichen Krankenkasse mir gesagt, so etwas würde bei Ihnen nicht vorkommen. Was nun leider nicht der Fall war bzw. ist.

Meine Frage:
Darf meine neue Krankenkasse das Einkommen, welches aufgrund von Zwischenprovisionen entstand, zu Grunde legen obwohl dies von meinen Strukturen stammt? Bzw. dieses Einkommen auf das Jahr und dann auf Stundenlohn umlegen und dies aufgrund von der Wiedereingliederung von meinem Krankengeld abziehen?

Meine vorangegangene gesetzliche Krankenkasse hat mir das volle kplt. Krankengeld mit Wiedereingliederung ausgezahlt.

Weiß jemand von Euch Rat bzw. kennt sich damit aus???

Über jede Hilfe bin ich Euch sehr dankbar.

Gustav
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Beitrag von Gustav » 02.12.2017, 00:32

Habe ich den Post nochmal als private Nachricht bekommen um beschworen zu werden? :D

Verstehe ich es richtig, dass du KG bei KK1 bezogen hast und dann zu KK2 gewechselt bist?
Grundsätzlich wird dein KG nach dem Einkommen berechnet, dass deiner Beitragszahlung aus dem Jahr vor der Arbeitsunfähigkeit zu Grunde lag.

Wenn du im laufenden KG die KK wechselst sollte das KG gleich bleiben bzw sich die KK2 die Berechnungsunterlagen von der KK1 holen.

Zwischenprovisionen? Erläutere die bitte genauer. Aufgrund eines Kundenstammes oder laufenden Verträgen erhälst du Geld obwohl du aktuell nicht arbeitest / AU bist?
Sollte grundsätzlich keine Auswirkung auf das KG haben (aber bitte stell nochmal klar was das genau sein soll)


Während einer Wiedereingliederung unterstellt man du erzielst Einkommen aus konkreter eigener Tätigkeit.

Wenn du voll Selbstständig 8 Stunden arbeitest und jetzt eine WE für 4 Stunden am Tag durchführst kann dir deine KK das KG um 50% kürzen.
Die Rechnung müsstest du halt auf deinen Fall ummünzen.

kplt.?


Grüße

Dorothea Maria
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Beitrag von Dorothea Maria » 05.12.2017, 20:51

Vielen Dank für Deine Antwort, ich habe einige Beiträge von Dir gelesen und dachte ich schreibe Dich privat an :D Sicher ist Sicher :wink:

Nun zu Deinen Fragen, ich habe von KK1 MDK-Termin wahrnehmen müssen, Wiedereingliederung aufgebrummt bekommen dessen widersprochen und danach erst mein Krankengeld erhalten, vorher gar nichts diese haben sogar noch Krankenkassenbeiträge bei mir abgebucht obwohl ich krank geschrieben war. Also ich erhielt nach ca. 5 Monaten von KK1 mein volles Krankengeld trotz der Wiedereingliederung.
Mit dieser Wiedereingliederung wechselte ich zu KK2 welches Du auch richtig verstanden hast und nun unterstellen mir diese ich hätte Einkommen aus konkreter eigener Tätigkeit erzielt, welches nicht der Fall ist bzw. war.

Zwischenprovisionen erhalte ich aufgrund von laufenden Verträgen aus Strukturumsätzen, trotz AU.

Habe von KK2 bisher nur die Hälfte an Krankengeld erhalten und die stellen sich weiter streitig, was soll ich machen weißt du Rat???

Sonnige Hoffnungsgrüße

Gustav
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Beitrag von Gustav » 10.12.2017, 12:40

Ich kenne aus der Arbeitspraxis auch nur die Konstellation, dass das KG bei einem selbstständigen der eine WE macht gekürzt wird (wie in meinem Rechenbeispiel erläutert)

Ich hab aktuell keinen so guten Zugriff auf Rechtsgrundlagen aber es gibt in nem Rundschreiben oder einer gemeinsamen Verlautbarung wohl den Hinweis dass du deiner KK gegenüber erklären kannst, dass du kein Arbeitseinkommen erzielst und demnach die Kürzung deines KGs nicht nachvollziehen kannst. Man soll dir dich die Rechtsgrundlage zusenden, die rein durch die Tatsache einer WE und ohne Bezug und Einkommen zum kürzen des KGs führt.

Alles unter dem Hintergrund dass du wirklich kein Arbeitseinkommen erzielst... Was ggf hinterfragt wird weil du ja nunmal wirklich arbeitest .und wie gesagt bisher habe ich keinen Fall in der Praxis gesehen in denen trotz WE ungekürzt gezahlt wird aber falls doch dann musste über die Schiene gehen dass du kein Arbeitseinkommen erzielst. Ggf auch begründen wieso nicht. Je nach selbstständiger Tätigkeit ggf ja nachvollziehbar?

Grüße

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