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Aussteuerung droht

Verfasst: 27.11.2017, 09:06
von Pferdenärrin
Guten Morgen,
entschuldigung, ich finde einfach kein passendes Forum, vielleicht kann mir wenigstens jemand einen Tip geben wo ich meine Frage einstellen kann.

In den letzten Jahren hatte ich immer wieder befristete Arbeitsverhältnisse unterschiedlicher Dauer mit zwischenzeitlichem ALG I Bezug.

Seid über 15 Monaten bin ich aber nun krank geschrieben und erhalte seit 14 Monaten KG aus dem ALG I Bezug heraus. Mein Arzt sieht mich auch in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsfähig. Das bedeutet für mich, dass ich Anfang Februar ausgesteuert werde.

Wenn ich nun einen Rentenantrag stelle, gehe ich ja erst mal mit dem Bescheid der Krankenkasse zum Arbeitsamt und stelle mich im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit vor.
Erhalte ich diese Nahtlosigkeitsregelung nur für die Restanspruchsdauer von ALG I oder sogar gar nicht, da ich ja vorher auch keinen Arbeitsplatz inne hatte?

Oder wird die Restanspruchsdauer erhöht wie es der Fall ist nach einem befristetem Jahresvertrag?

Vielleicht mal anders gefragt, ist der Krankengeldbezug einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt, in Bezug auf die Arbeitslosenversichung?

Respektive dem Krankengeldbezug den man unter entsprechender Voraussetzung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hinaus erhält bzgl. der Arbeitslosenversicherung gleichgestellt?

Verfasst: 27.11.2017, 22:18
von Pichilemu
Der Bezug von Krankengeld ist grundsätzlich in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, kann also - wie in diesem Fall - auch zum Entstehen eines neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld zzgl. des noch nicht verbrauchten Restanspruchs aus der Zeit vor der AU führen.

Verfasst: 28.11.2017, 13:54
von Pferdenärrin
Vielen Dank für Antwort.
Bitte verzeih die Nachfrage, ich habe nur noch 2 Monate Restanspruch und so ein Antrag dauert.

Es macht wirklich keinen Unterschied ob ich zuvor bereits arbeitslos war und nach 6 Wochen das KG in gleicher Höhe wie ALGI weitergezahlt wurde?

Ich melde mich also und mir wird die Leistung für 62 Tg Rest + 180 Tg oder ich glaube es sind sogar + 8 Monate (weil ja von den 18 Monaten nur 6 Wochen das ALG weitergezahlt wurde und dann über 16 Monate KG [mit Beiträgen??]) bewilligt. Also genug Zeit die Antragsentscheidung abzuwarten?

Verfasst: 28.11.2017, 16:27
von Pichilemu
Was vorher war, spielt keine Rolle. Man kann halt kein zweites Mal Krankengeld beziehen, ist der Anspruch auf Krankengeld durch Aussteuerung verbraucht, bleibt es auch so, wenn man während des Bezugs von Arbeitslosengeld (erneut) erkrankt.

Die Zeit in der man Krankengeld bezogen hat wird nicht von der Anspruchsdauer abgezogen. Die Anspruchsdauer vermindert sich für jeden Tag an dem man Arbeitslosengeld tatsächlich erhalten hat (einschließlich die sechs Wochen Fortzahlung bei Krankheit), während dem KG-Bezug bekommt man aber eben kein Arbeitslosengeld.

Verfasst: 29.11.2017, 01:00
von Pferdenärrin
Ja, so halbwegs klar. Ich bin erkrankt und hatte noch über 3,5 Monate ALG.
6 Wochen Leistungsfortzahlung, ALG I Anspruch auf 2 Monate geschmolzen. Dann 16,5 Monate KG Bezogen. Restansrupruch ALG I übrig 2 Monate + 8 Monate durch KG Bezug richtig verstanden?