Aussteuerung droht
Verfasst: 27.11.2017, 09:06
Guten Morgen,
entschuldigung, ich finde einfach kein passendes Forum, vielleicht kann mir wenigstens jemand einen Tip geben wo ich meine Frage einstellen kann.
In den letzten Jahren hatte ich immer wieder befristete Arbeitsverhältnisse unterschiedlicher Dauer mit zwischenzeitlichem ALG I Bezug.
Seid über 15 Monaten bin ich aber nun krank geschrieben und erhalte seit 14 Monaten KG aus dem ALG I Bezug heraus. Mein Arzt sieht mich auch in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsfähig. Das bedeutet für mich, dass ich Anfang Februar ausgesteuert werde.
Wenn ich nun einen Rentenantrag stelle, gehe ich ja erst mal mit dem Bescheid der Krankenkasse zum Arbeitsamt und stelle mich im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit vor.
Erhalte ich diese Nahtlosigkeitsregelung nur für die Restanspruchsdauer von ALG I oder sogar gar nicht, da ich ja vorher auch keinen Arbeitsplatz inne hatte?
Oder wird die Restanspruchsdauer erhöht wie es der Fall ist nach einem befristetem Jahresvertrag?
Vielleicht mal anders gefragt, ist der Krankengeldbezug einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt, in Bezug auf die Arbeitslosenversichung?
Respektive dem Krankengeldbezug den man unter entsprechender Voraussetzung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hinaus erhält bzgl. der Arbeitslosenversicherung gleichgestellt?
entschuldigung, ich finde einfach kein passendes Forum, vielleicht kann mir wenigstens jemand einen Tip geben wo ich meine Frage einstellen kann.
In den letzten Jahren hatte ich immer wieder befristete Arbeitsverhältnisse unterschiedlicher Dauer mit zwischenzeitlichem ALG I Bezug.
Seid über 15 Monaten bin ich aber nun krank geschrieben und erhalte seit 14 Monaten KG aus dem ALG I Bezug heraus. Mein Arzt sieht mich auch in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsfähig. Das bedeutet für mich, dass ich Anfang Februar ausgesteuert werde.
Wenn ich nun einen Rentenantrag stelle, gehe ich ja erst mal mit dem Bescheid der Krankenkasse zum Arbeitsamt und stelle mich im Rahmen meiner Leistungsfähigkeit vor.
Erhalte ich diese Nahtlosigkeitsregelung nur für die Restanspruchsdauer von ALG I oder sogar gar nicht, da ich ja vorher auch keinen Arbeitsplatz inne hatte?
Oder wird die Restanspruchsdauer erhöht wie es der Fall ist nach einem befristetem Jahresvertrag?
Vielleicht mal anders gefragt, ist der Krankengeldbezug einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt, in Bezug auf die Arbeitslosenversichung?
Respektive dem Krankengeldbezug den man unter entsprechender Voraussetzung über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hinaus erhält bzgl. der Arbeitslosenversicherung gleichgestellt?