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Hausfrau, geringfügige Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit

Verfasst: 13.11.2017, 17:55
von Gerti
Hallo, ich habe folgende Frage:

Ich bin Hausfrau, lebe bei meinem Freund und habe geringe Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
Bislang habe ich den Mindestbeitrag bei der GKV bezahlt. So wurde es mir damals mitgeteilt:

"Sie arbeiten in Ihrer Selbständigkeit nicht mehr als 20 Stunden und Ihr geschätztes durchschnittliches Einkommen liegt unter 945,00 Euro. Dann würde für Sie die Mindeststufe für Sonstige gelten. "

An meiner Situation, Arbeitszeit oder Einkommen hat sich nichts geändert.
Ca. 10 Std./ wöchentlich, Einkommen ca. 250€ bis 300€ monatl.

Nun will die Krankenkasse plötzlich die Einkommensnachweise meines Freundes haben.

Kann mir jemand sagen, wofür die das wollen? Bin ich verpflichtet, diese Angaben zu machen? Und kommen dann da höhere Beiträge auf mich zu?

Wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte!

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Verfasst: 13.11.2017, 19:37
von Czauderna
Hallo,
spontan fällt mir dazu nur folgendes ein - Ein Kriterium bei der Beurteilung, ob jemand hauptberuflich selbständig ist oder nicht, ist u.a. auch die wirtschaftliche Bedeutung des erzielten Arbeitseinkommens. Ich könnte mir denken, dass die Kasse prüft ob durch die bestehende Bedarfsgemeinschaft, also auch dem Einkommen deines Freundes nun dazu führt, dass dein Arbeitseinkommen trotzdem von so hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist, dass man daraus eine hauptberufliche Selbständigkeit ableiten könnte - wie gesagt, das ist für mich eine denkbare Möglichkeit - ansonsten wüsste ich nicht, was die Kasse das Einkommen deines Freundes angehen sollte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.11.2017, 11:52
von Rebecca
am besten direkt mal ansprechen wozu sie die Daten haben wollen... aufjedenfall nicht immer alles ungefragt mit sich lassen machen!