Kein Krankengeld wegen ausstehender Forderungen?
Verfasst: 03.11.2017, 15:42
Guten Tag,
ich schreibe hier als Mutter eines an schweren Depressionen oder auch Burn out erkrankten jungen Mannes. Mein Sohn hat vor ca. 1 1/2 Jahre die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten.
Lt. dem beauftragten Anwalt sei das kein Ding, eine absolut klare Sache, die in 4 Wochen vom Tisch ist. Mein Sohn hat sich nicht arbeitslos gemeldet, weil er sich seiner Sache so sicher war.
Aus den genannten 4 Wochen sind gut 6 Monate geworden. Den Prozess hat er verloren, zusätzlich kam die Sperre vom Arbeitsamt. Die Rechtsanwalt- sowie Prozesskosten musste er selber zahlen.
Psychisch ohnehin schon angeschlagen wurden die Depressionen immer größer. Die Schreiben der Krankenkasse wurden nicht beantwortet, so dass die Krankenkasse ihn als Höchstverdiener eingestuft hat und die entsprechenden Beträge zur Zahlung fällig stellte. Er war nicht in der Lage die geforderten Beiträge zu zahlen.
Als das Arbeitslosengeld einsetzte war er dann auch wieder versichert. Zum Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges war er krank geschrieben. Die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes sagte meinem Sohn das er nun Krankengeld beziehen würde. Die AU wurde zur
Krankenkasse geschickt und um Zusendung des Krankengeldantrages gebeten.
Erst nach 2maligerAufforderung kam ein Schreiben der KK in dem sie sich nur auf ein Schreiben vom Juni diesen Jahres beziehen, in dem Sie meinem Sohn mitteilten das alle Ansprüche ruhen würden.
Kann die Krankenkasse aufgrund ausstehender Beiträge die Zahlung von Krankengeld ablehnen ?
ich schreibe hier als Mutter eines an schweren Depressionen oder auch Burn out erkrankten jungen Mannes. Mein Sohn hat vor ca. 1 1/2 Jahre die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhalten.
Lt. dem beauftragten Anwalt sei das kein Ding, eine absolut klare Sache, die in 4 Wochen vom Tisch ist. Mein Sohn hat sich nicht arbeitslos gemeldet, weil er sich seiner Sache so sicher war.
Aus den genannten 4 Wochen sind gut 6 Monate geworden. Den Prozess hat er verloren, zusätzlich kam die Sperre vom Arbeitsamt. Die Rechtsanwalt- sowie Prozesskosten musste er selber zahlen.
Psychisch ohnehin schon angeschlagen wurden die Depressionen immer größer. Die Schreiben der Krankenkasse wurden nicht beantwortet, so dass die Krankenkasse ihn als Höchstverdiener eingestuft hat und die entsprechenden Beträge zur Zahlung fällig stellte. Er war nicht in der Lage die geforderten Beiträge zu zahlen.
Als das Arbeitslosengeld einsetzte war er dann auch wieder versichert. Zum Ende des Arbeitslosengeld-Bezuges war er krank geschrieben. Die Sachbearbeiterin des Arbeitsamtes sagte meinem Sohn das er nun Krankengeld beziehen würde. Die AU wurde zur
Krankenkasse geschickt und um Zusendung des Krankengeldantrages gebeten.
Erst nach 2maligerAufforderung kam ein Schreiben der KK in dem sie sich nur auf ein Schreiben vom Juni diesen Jahres beziehen, in dem Sie meinem Sohn mitteilten das alle Ansprüche ruhen würden.
Kann die Krankenkasse aufgrund ausstehender Beiträge die Zahlung von Krankengeld ablehnen ?