Seite 1 von 1

TK droht mit einstellung des Krankengeldes

Verfasst: 01.11.2017, 14:55
von amimichael
Die TK droht mir mit Schreiben vom 25.Oktober das sie die Krankengeldzahlung am 3.November einstellen falls ich mich nicht bis zum 3 November nicht telefonisch melde.

Ich habe ihnen am Sonntag per Mail und Fax und Montag per Einschreiben zurückgeschrieben:

Da ich aus Ärztlicher Sicht Aufregung und Stress vermeiden soll, bitte ich von einem Telefongespräch abzusehen und mir ihre Fragen doch bitte schriftlich zu stellen.
Diesen werde ich dann auch entsprechend meiner Mitwirkungspflicht beantworten.

Von einem vorhergehendem Schreiben ist meine Antwort wohl nicht eingegangen, obwohl ich diese mit Zeugen bei meiner KT vor Ort eingeworfen habe.

Ich finde es unmöglich so zu agieren , auch Fristen wo der Brief Samstags ankommt und nur 2 Werktage zum reagieren bleiben können doch nicht sein.


Wie wäre euer vorgehen?

Verfasst: 01.11.2017, 19:42
von GerneKrankenVersichert
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage meint die TK dir das Krankengeld einstellen zu können, wenn du dich telefonisch nicht meldest?

Deine Reaktion war genau richtig. Ich bin ebenfalls deiner Meinung, dass ein solches Vorgehen absolut unmöglich ist. Ein Schreiben an den Vorstand wäre es mir wert.

Verfasst: 01.11.2017, 21:29
von Gustav
Hallo
Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Paragraphen 60 ff. SGB I Und das einstellen entsprechend aus Paragraph 66 SGB I. Ob hier jetzt alles Verhältnismäßig ist vermag ich aber anhand der wenigen Informationen nicht zu beurteilen

Grüße

Verfasst: 01.11.2017, 21:46
von GerneKrankenVersichert
Und welcher der Paragraphen bezieht sich jetzt darauf, dass man sich innerhalb von 2 Tagen telefonisch melden soll/muss?

Verfasst: 01.11.2017, 22:45
von Gustav
Die Paragraphen habe ich geschrieben. Da ist von einer angemessenen Frist die Rede.
Hier ist leider wieder nicht viel mit Leben gefüllt um eine differenzierte Aussagen treffen zu können. Die jetzt gesetzte ist sicherlich keine sonderlich lange, ohne frage! Ammichael scheint schonmal angeschrieben worden zu sein wenn ich das richtig verstehe.

Du hast den Brief Samstag erhalten und somit Montag und Donnerstag und Freitag Zeit dich zu melden. Wie gesagt keine sonderlich große Frist aber hier wird doch auch nur nach einem Anruf gefragt und kein Wunder erwartet.

Das gesetzt sieht da aus meiner Sicht keine klar definierten Fristen vor.. :?

Wirklich eingestellt würde das Krankengeld auch erst sofern die nächste Zahlung fällig sein würde. Wenn der TE also erst in zwei Wochen einen nächsten Termin hat wäre seine Frist ja automatisch länger

Verfasst: 02.11.2017, 06:20
von GerneKrankenVersichert
Es geht mir weniger um die Frist, sondern um den Paragraphen, aufgrund dessen man sich telefonisch melden soll/muss.

Verfasst: 02.11.2017, 08:09
von Gustav
Achso, also dazu gibt's auch keine klaren Aussagen aus meiner Sicht. Lediglich Absatz zwei des Paragraphen 60 gibt an dass Vordrucke auszufüllen sind sofern vorhanden/erforderlichen(im Umkehrschluss kann man sicherlich nicht auf telefonische Auskünfte Bestehen. In vielen Fällen vereinfacht der direkte Kontakt sicherlich aufwendigen Papierkram).

Aber wir hier die einzelnen Kassen vorgehen vermag ich nicht zu sagen.

Für mich persönlich wäre ein " melde dich telefonisch und du kommst deiner mitwirkungspflicht nach" einfacher und unkomplizierter als Briefverkehr. Dass es gerade in diesem Einzelfall vielleicht anders ist mag durchaus sein; kann man dann seiner KK aber ja auch mitteilen.

Verfasst: 02.11.2017, 08:56
von Anton Butz
.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Es geht mir weniger um die Frist, sondern um den Paragraphen,
aufgrund dessen man sich telefonisch melden soll/muss.
Beim Krankengeld geht es oft um Paragraphen, Paragrafen und §§ -
häufig um solche, die es nicht gibt und noch häufiger um die, die
völlig ignoriert werden.

@amimichael, kannst du die Aufforderung/en mal anonymisiert
hier einstellen?
.