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Wie (Nach)BerechnGKV-Beiträge für frühere Jahre für freiw.V?

Verfasst: 27.10.2017, 11:10
von pstein
Angenommen man reicht jetzt (als freiwillig Versicherter) bei einer gesetzl. Krankenversicherung die EkSt-Bescheide 2014 und 2015 ein.

Bisher wurden in den Jahren 2014 bis jetzt die KV-Beiträge aufgrund von Schätzungen berechnet.

Das tatsächliche Einkommen in 2014 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun höher als das damals geschätzte Einkommen.
Das tatsächliche Einkommen in 2015 (gem.EkSt-Bescheid) ist nun niedriger als das damals geschätzte Einkommen.

Muss man jetzt KV Beiträge (für welchen Zeitraum ?) nachentrichten?
Bekommt man jetzt zuviel gezahlte KV-Beiträge (für welchen Zeitraum) zurück erstattet?

Welche Angaben sind nun für die KV-Beitragsberechnung ab 01.2017 massgebend:
Die aus der Einkommensschätzung für 2017 oder die aus dem letzten, verfügbaren EkSt-bescheid 2015?

Peter

Verfasst: 27.10.2017, 20:04
von Czauderna
Hallo,
wurden denn die Einstufungen der Kasse für 2014 und ggf. auch für 2015 als vorläufig gekennzeichnet oder waren die endgültig ? - und welcher Art ist die Versicherung - hauptberuflich Selbständig oder sonstig freiwillig versichert. ?
Gruss
Czauderna