Welche KV bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels ?
Verfasst: 25.10.2017, 16:27
Hallo,
mein Mann (Drittstaatler, Kanada) bekommt seine Rente im November. Sein Einkommen (Rente) lässt eine Familienversicherung nicht zu.
Er reist bald Visum frei zur Familienzusammenführung ein und hält sich erst einmal für knapp 3 Monate als Tourist auf. Danach meldet er sich bei der Einwohnerbehörde an und beantragt seinen Aufenthaltstitel.
Die GKV nimmt ihn aber erst, wenn der Aufenthalt von mehr als einem Jahr genehmigt wird bzw. vorliegt und wie viel Zeit bis dahin verstreicht, wissen wir nicht.
Wir möchten jedoch nicht, dass er durch die Wahl einer "falschen" privaten Versicherung von der Aufnahme in die gesetzliche KV ausgeschlossen wird. Die Bedingung, dass kein Nachweis zur Sicherung der LU gefordert wird, erfüllt er. Wir gehen auch davon aus, dass der Aufenthalt für mehr als ein Jahr erteilt werden wird. Theoretisch erfüllt er die Bedingungen zur Aufnahme in die GKV, aber es ist eben diese Wartezeit dazwischen.
Wie kann er sich in der "Übergangszeit" versichern, damit er mit Erhalt des Aufenthaltstitels in der gesetzlichen KV Mitglied werden kann?
(Meine GKV konnte mir diese Frage nicht beantworten.)
Ich bedanke im Voraus für Hinweise.
paesi.
Nachtrag:
Ich hatte mich, weil die Anmeldung in diesem Forum irgendwie nicht klappte, in einem anderen Krankenkassenforum angemeldet.
Da ich nun Zugang hier habe und es einen Ausländerteil gibt, stelle ich meine Frage erneut hier.
mein Mann (Drittstaatler, Kanada) bekommt seine Rente im November. Sein Einkommen (Rente) lässt eine Familienversicherung nicht zu.
Er reist bald Visum frei zur Familienzusammenführung ein und hält sich erst einmal für knapp 3 Monate als Tourist auf. Danach meldet er sich bei der Einwohnerbehörde an und beantragt seinen Aufenthaltstitel.
Die GKV nimmt ihn aber erst, wenn der Aufenthalt von mehr als einem Jahr genehmigt wird bzw. vorliegt und wie viel Zeit bis dahin verstreicht, wissen wir nicht.
Wir möchten jedoch nicht, dass er durch die Wahl einer "falschen" privaten Versicherung von der Aufnahme in die gesetzliche KV ausgeschlossen wird. Die Bedingung, dass kein Nachweis zur Sicherung der LU gefordert wird, erfüllt er. Wir gehen auch davon aus, dass der Aufenthalt für mehr als ein Jahr erteilt werden wird. Theoretisch erfüllt er die Bedingungen zur Aufnahme in die GKV, aber es ist eben diese Wartezeit dazwischen.
Wie kann er sich in der "Übergangszeit" versichern, damit er mit Erhalt des Aufenthaltstitels in der gesetzlichen KV Mitglied werden kann?
(Meine GKV konnte mir diese Frage nicht beantworten.)
Ich bedanke im Voraus für Hinweise.
paesi.
Nachtrag:
Ich hatte mich, weil die Anmeldung in diesem Forum irgendwie nicht klappte, in einem anderen Krankenkassenforum angemeldet.
Da ich nun Zugang hier habe und es einen Ausländerteil gibt, stelle ich meine Frage erneut hier.