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Kinder versichern (nach Heirat) - privat oder gesetzlich?

Verfasst: 19.10.2017, 13:49
von MamaFragt
Hallo,

folgende Situation: ich bin angestellt und bei der Barmer versichert. Mein Lebensgefährte ist privat versichert (kommt über die Einkommensgrenze). Wir haben bereits ein gemeinsames Kind, das bei mir mitversichert ist.

Da wir jetzt bald heiraten, ist die Frage, ob wir das Kind 1 (K2 ist unterwegs) freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Gibt es Vor-/Nachteile? Kann man die Versicherung von gesetzlich auf privat irgendwann ändern (ggf. auch andersherum)? Oder gilt das dann bis zur Volljährigkeit?

Vielen Dank für eine Hilfestellung!

Verfasst: 19.10.2017, 18:50
von Czauderna
Hallo,
da Kind muss selbst versichert werden, das ist schon mal klar, es sei denn du hättest ein höheres Einkommen als dein zukünftiger Ehemann. Aber nicht nur euer zweites Kind muss selbst versichert werden sondern dann auch euer erstes Kind, das nur zur Info.
Ihr könnt wählen ob ihr die Kinder in der GKV belasst, dann kostest das pro Kind ca. 180,00 € mtl., oder ob ihr die Kinder in der PKV versichert. Wichtig ist zu wissen, dass bei Wahl der PKV keine Rückkehrmöglichkeit für die Kinder in die GKV besteht, wenn sich die Verhältnisse als solches nicht ändern. Von der GKV in die PKV wechseln, das geht immer.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.10.2017, 12:48
von MamaFragt
Danke für die Antwort. Ja, wir wissen, dass wir auch das erste Kind ab der Heirat versichern müssen.

Wir werden mal die Angebote vergleichen, aber wenn die Kinder nie wieder aus der PKV raus kommen, ist das definitiv der schlechtere Deal ...

Verfasst: 21.10.2017, 10:57
von Okabe
Die Kinder kommen natürlich schon aus der PKV wieder raus, z.B. wenn sie später eine Ausbildung anfangen oder in den Beruf einsteigen.

Du solltest dich danach entscheiden, wie wichtig dir entsprechende Leistungen der PKV sind, wie hoch der Preis ist (Vergleich PKV vs GKV + Zusatzversicherungen - mindestens Krankenhauszusatzversicherung!) und auch ob du eher gesundheitsbewusst bist und Ärzte auch mal hinterfragst oder ob du dich lieber fallen lässt, deinem Arzt blind vertraust und seinen Vorschlägen folgst.

Hier gibt es kein besser oder schlechter sondern einfach persönliche Präferenz. Ein Campingwagen ist auch nicht schlechter als ein Motorrad, ein Porsche, ein Fahrrad oder ein Familienwagen. Es kommt immer drauf an, was einem am meisten nützt.

Verfasst: 21.10.2017, 14:58
von Czauderna
Okabe hat geschrieben:Die Kinder kommen natürlich schon aus der PKV wieder raus, z.B. wenn sie später eine Ausbildung anfangen oder in den Beruf einsteigen.

.
Hallo,
Das ist korrekt, aber dann haben sich die Verhaeltnisse grundlegend verändert - das meinte ich in meinem Beitrag -also Uebereinstimmung ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 21.10.2017, 16:00
von GerneKrankenVersichert
Die GKV bietet Leistungen, die die PKV nicht oder nicht standardmäßig anbietet. Einige Beispiele:

Ist das Kind privat versichert, hat die gesetzlich versicherte Mutter keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

Vergleiche mal den Hilfsmittelkatalog der GKV und den des Angebotes der PKV. Mache dich, z. B. in Foren von Eltern behinderter Kinder schlau darüber, was ein "geschlossener Hilfsmittelkatalog" im Vergleich zum Hilfsmittelkatalog der GKV bedeutet. Wie die Kostenübernahme bei PKV und GKV aussieht.

Denke auf jeden Fall daran, die KfO-Behandlung, Mutter-Kind-Kuren, Kinderkuren, Anschlussheilmaßnahme und Psychotherapie abzusichern. Achte darauf, was zum Thema "gemischte Anstalten" vereinbart wird.

Wie sieht es mit Fahrkosten zu Therapien aus, sollte eines der Kinder schwer erkranken? Benötigt ihr die oder könnt ihr z. B. ein Rollstuhltaxi selbst finanzieren, wenn die Eltern nicht alle Fahrten übernehmen können, da sie berufstätig sind?

Lass dir von deiner Kasse eine Broschüre über ihre Leistungen schicken und vergleiche diese Leistungen unbedingt mit dem PKV-Angebot, damit du erkennst, welche Leistungen dir wichtig sind. PKV-Vertreter sind sehr geschickt darin, nur die Vorteile der PKV (Chefarzt, Einzelzimmer, schnellere Termine, Brillen) herauszustellen und den Rest unter den Tisch fallen zu lassen. Das ist ja schließlich ihr Job und sie verdienen an einem Abschluss. Der GKV-Angestellte erhält sein Gehalt unabhängig davon, wie ihr euch entscheidet.

Verfasst: 21.10.2017, 18:39
von Elton
Auf jeden Fall würde ich Angebote einholen und diese untereinander und auch mit der GKV vergleichen.
Ein Hinweis:
Wenn dein zukünftiger Mann noch nicht den Höchstbeitrag des AG-Zuschusses zur PKV ausgeschöpft hat (2017 ca. 317 Euro), dann kann er diesen auch für seine privat versicherten Kinder beim Arbeitgeber beantragen.

Verfasst: 21.10.2017, 22:13
von Okabe
Czauderna hat geschrieben:
Okabe hat geschrieben:Die Kinder kommen natürlich schon aus der PKV wieder raus, z.B. wenn sie später eine Ausbildung anfangen oder in den Beruf einsteigen.

.
Hallo,
Das ist korrekt, aber dann haben sich die Verhaeltnisse grundlegend verändert - das meinte ich in meinem Beitrag -also Uebereinstimmung ?
Gruß
Czauderna
Ja!

Ich hatte das nur nochmal geschrieben, weil der OP schrieb: "aber wenn die Kinder nie wieder aus der PKV raus kommen, ist das definitiv der schlechtere Deal ..."

Und das wirkte auf mich so als hätte er deinen Beitrag nicht ganz verstanden oder wäre anderweitig ein wenig verwirrt/irritiert.

Verfasst: 23.10.2017, 13:55
von Christoph
Hallo!

Eigentlich ist die Sache vergleichsweise einfach:
  • Für die freiwillige Krankenversicherung in der Gesetzlichen bezahlt Ihr ab der Heirat monatlich zwischen 170 und 180 Euro (je nach Zuschlagssatz der GKV).
  • Mit dem Komfort 1 der Signal Iduna beispielsweise habt Ihr einen Tarif am Markt, der bei einem Monatsbeitrag von 95,12 Euro (ab 1.1.2018) auf ähnlichem Niveau liegt wie die Gesetzliche (und dabei im Zahnbereich 100 Prozent erstattet, auch bei Kieferorthopädie). Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 240 Euro. Die Signal nimmt Kinder alleine ohne deren Eltern ab dem 4. Geburtstag ab.
  • Mit dem KVT500, PSV der HanseMerkur gäbe es für 154,30 Euro im Monat einen Hochleistungstarif ohne Selbstbehalt bis zum 18. Geburtstag und dem vollen PKV-Programm: Erstattung für Einzelzimmer und Chefarzt (sowie für Eltern wichtig: Rooming-In) im Krankenhaus, alle alternativen Heilmethoden nach Hufelandverzeichnis etc. Die HanseMerkur nimmt Kinder alleine ohne deren Eltern ab Geburt an.
Die private ist also ideologiefrei betrachtet für Kinder immer erheblich günstiger als die Gesetzliche in der freiwilligen Versicherung. Das Zurückwechseln der Kinder passiert ganz automatisch, wenn die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung wieder erfüllt werden, also Dein Mann beispielsweise eine Festanstellung mit Einkommen unter der JAEG antritt. Wenn die Kinder eine Ausbildung beginnen, werden sie automatisch wieder gesetzlich versichert. Und wenn sie später zu Hause ausziehen (zum Beispiel, um zu studieren), haben sie ebenfalls ein eigenes Wechselrecht.

    Verfasst: 23.10.2017, 16:06
    von Swantje B.
    Christoph hat geschrieben:Und wenn sie [Anm.: die Kinder] später zu Hause ausziehen (zum Beispiel, um zu studieren), haben sie ebenfalls ein eigenes Wechselrecht.
    Der Auszug löst kein Wahlrecht aus. Die Aufnahme eines Studiums würde ein Wahlrecht auslösen - allerdings auch dann, wenn die Kinder noch bei den Eltern wohnen.