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Fragen zur Beitragsberechnung freiw.Versicherte und Ehepartn

Verfasst: 17.10.2017, 20:20
von pstein
Angenommen Ehepartner A und B sind beide freiwillig in der GKV versichert (als Selbständige, nicht familienversichert).
EkSt-rechtlich werden aber beide gemeinsam veranlagt.

Ehepartner A hat im Jahr X gem.EkSt-Bescheid 5000 Euro zu versteuerndes Einkommen und Ehepartner B 40000 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Wird für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge nur das jeweilige eigene zu versteuernde Einkommen herangezogen
oder das gemeinsame Einkommen (gem.EkSt-bescheid) geteilt durch 2?

Peter

Verfasst: 17.10.2017, 22:09
von Czauderna
Hallo,
nein, das Arbeitseinkommen wird nicht zusammengerechnet bei der Einstufung, bei Wanderern Einkünften wie z.B. Kapitalerträge oder Vermietung/Verpachtung kann das anders sein - so kenne ich es.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.10.2017, 09:22
von broemmel
Ist doch egal ob die Eheleute gemeinsam veranlagt sind.

Die Einkünfte im Steuerbescheid werden für jeden Ehepartner getrennt ausgewiesen. Erst bei der abschließenden Steuerermittlung werden die zusammengelegt.

Verfasst: 27.10.2017, 20:15
von Alex1606
Hallo Peter,

sehe ich grundsätzlich so wie meine Vorredner. (Wobei bei 5000,- Jahreseinkommen doch eigentlich die kostenfreie Familienversicherung möglich sein sollte?)

Sollten Einnahmen aus V&V oder Kapitalvermögen auftauchen, so werden diese ebenfalls nur demjenigen zugerechnet, bei dem sie im Steuerbescheid ausgewiesen sind.