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KVdR - Beitragsfrei als Rentenantragsteller?

Verfasst: 28.09.2017, 09:51
von Wusch65
Liebe Experten,

wenn man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hat und nach KRG-Aussteuerung und Ende von ALO-Geld ohne Bezüge ist, ist man dann beitragsfrei (pflichtversichert) in der KVDR? Ehemann ist privat krankenversichert.

Vielen Dank vorab,
Cesaro

Verfasst: 28.09.2017, 10:10
von Gekko3
Nein, beitragsfrei wäre man nur, wenn man einen grundsätzlichen Anspruch auf Familienversicherung hätte. Wenn der Ehegatte nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, hat man diesen Anspruch nicht. Man muss den Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse aus einem Bemessungsentgelt in Höhe von monatlich 991,67 EUR zahlen, was je nach Zusatzbeitrag seiner gesetzlichen Krankenkasse ca. monatlich 180,00 EUR sind. Das Einkommen des privat versicherten Ehegatte wird bei Rentenantragstellern nicht berücksichtigt. Die Beiträge erhält man zurück, wenn die Rentenbewilligung komplett in den Zeitraum der Mitgliedschaft als Rentenantragsteller fällt, da die Beitragszahlung dann direkt von der Rente gesichert wird.

Verfasst: 28.09.2017, 10:33
von Wusch65
HErzlichen Dank!!