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MDK
Verfasst: 22.09.2017, 12:12
von sabrina
Hallo,
ich habe ein etwas abschweifendes Thema. javascript:emoticon(':!:')
Ich wurde mit einem Arbeitsunfall - die Übernahme durch Unfallversicherung wurde abgelehnt - krank. Nun habe ich widersprochen und die Unfallversicherung --- rät --- mir eine Begutachtung durch den MDK.
Währe eine MDK Begutachtung jetzt günstig?
Was spricht dafür?
Was spricht dagegen?
lg sabrina
Verfasst: 22.09.2017, 12:55
von Pichilemu
Mal andersherum gefragt: wieso sollte der MDK eine solche Begutachtung durchführen? Der MDK ist nicht für Begutachtungen im Rahmen der Unfallversicherung zuständig und einfach so auf Zuruf werden die nicht aktiv.
Mir scheint es, als wolle die Unfallversicherung hier ihre Amtsermittlungspflicht auf die Krankenkasse bzw. den MDK abwälzen. Das geht natürlich nicht.
Verfasst: 23.09.2017, 15:24
von Anton Butz
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Das könnte davon abhängig sein, auf welchen Ablehnungsgrund sich die BG
beruft, z. B. auf einen Vorschaden?
Verfasst: 24.09.2017, 17:04
von Czauderna
Hallo,
trotzdem muss der MDK einen Auftrag erhalten und der Auftrag kann nicht vom Versicherten kommen, bliebe nur noch die Krankenkasse übrig - und warum sollte die das machen ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.09.2017, 17:14
von Anton Butz
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Siehst du keine möglichen finanziellen Eigeninteressen,
die sich mit den Interessen von Sabrina decken könnten?
Verfasst: 24.09.2017, 17:30
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:.
Siehst du keine möglichen finanziellen Eigeninteressen,
die sich mit den Interessen von Sabrina decken könnten?
Hallo Anton,
Fakt ist doch, dass ein Antrag bei der BG. gestellt wurde, also eine Anerkennung als Arbeitsunfall, und der wurde abgelehnt. Wenn es dazu einen Widerspruch gibt, warum wird der von der BG: abgelehnt mit dem Hinweis zu einer MDK-Begutachtung - was soll die ergeben ?.
Dass der MDK sagt, dass es kein Arbeitsunfall ist - das wäre doch nicht im Sinne der Versicherten - und was wäre, wenn der MDK auf Arbeitsunfall erkennt, akzeptiert dann die BG. diese MDK-Einschaetzung, obwohl der dafür eigentlich gar nicht zuständig ist. Fakt ist auch, wenn es kein Arbeitsunfall ist, dann ist die Krankenkasse zuständig, aber nicht die Krankenkasse muss der BG. beweisen, dass es ein Arbeitsunfall war sondern die BG. der Krankenkasse, dass es keiner war und da ist nicht der MDK der medizinische Berater der BG. - meine ich.
Gruss
Czauderna