Gesetzeslücke bezüglich Krankenversicherungpflicht ?
Verfasst: 20.09.2017, 13:18
Hallo GKV-Experten,
letzte Woche stellte ich bei einem Kunden fest, dass einer seiner Söhne bei uns noch privat krankenversichert ist und gleichzeitig bereits seit ein paar Jahren auch in der GKV pflichtversichert ist.
Ein Anruf bei der GKV ergab, dass die GKV die Vorversicherung nicht prüft, wenn ein Arbeitnehmer als Vorversicherung die PKV angibt.
Somit könnte doch jeder Arbeitnehmer der GKV-Pflichtig wird und davor keine Krankenversicherung hatte einfach angeben ich war bisher privat versichert und schon ist er wieder in der GKV und bräuchte keine Beiträge nach zu zahlen.
Wie seht ihr dies?
Gruß Apolon
letzte Woche stellte ich bei einem Kunden fest, dass einer seiner Söhne bei uns noch privat krankenversichert ist und gleichzeitig bereits seit ein paar Jahren auch in der GKV pflichtversichert ist.
Ein Anruf bei der GKV ergab, dass die GKV die Vorversicherung nicht prüft, wenn ein Arbeitnehmer als Vorversicherung die PKV angibt.
Somit könnte doch jeder Arbeitnehmer der GKV-Pflichtig wird und davor keine Krankenversicherung hatte einfach angeben ich war bisher privat versichert und schon ist er wieder in der GKV und bräuchte keine Beiträge nach zu zahlen.
Wie seht ihr dies?
Gruß Apolon