Seite 1 von 1

Mitwirkungspflicht und Ruhen des Krankengeldes

Verfasst: 18.09.2017, 22:44
von Florian369
Hallo...

Ich habe am 15 abends ein brief von der IKK gesehen...
Schreiben war vom 14en...
Das hing wohl mit der Schweigepflichtsentbindung zusammen...

Ich soll doch bis zum 21en anrufen, ansonsten ruht das Krankengeld bis ich meinen Mitwirkungspflichten nachkomme.

Das sagten die mir mal das ich Anrufen soll wann meine Hand OP ist.
Das hatte ich vergessen, bin momentan mit psyschichen anderen Sachen beschäftigt, da sind mir momentan Schmerzen im Daumen egal.

Ich rief da heute an, sagte denen das ich am 5.10 ein Gespraech wegen der OP habe.
Wurde noch ausgefragt wer die AUBs zurzeit austellt, war schockiert das mein naechstes Psychiater Gespraech erst im NOV ist und womöglich kein bericht vorliegt. War da bis jetzt zweimal und schleiche ein Antidepressiva ein...
Das MDK würde sich jetzt die Berichte einholen. Ist das alles rechtens? Jetzt geht das MDK los.

Und sie hatte das Krankengeld auf ruhen gesetzt, heute hatte sie das rückgängig gemacht...
Heisst das für den 14-18 kein Krankengeld?

Und was sollen den meine Mitwirkungspflichten im Krankheitsfall bei meiner Krankenkasse sein?

Ich hatte ihr auch deutlich gesagt heute das ich auch nicht nur wegen dem Daumen Krankgeschrieben bin sondern auch wegen ner PTBS und Depresionen... Warum harken die da wegen mein Daemen so nach und setzten das Krankengeld auf ruhen weil ich den OP Termin nicht mitteilte?

Danke schon mal...

Liebe Grüße

Florian

Verfasst: 18.09.2017, 23:14
von Pichilemu
Auf welche Vorschrift berufen die sich denn dass "Anrufen" eine gesetzlich geregelte Mitwirkungspflicht sein soll? Solange es in Deutschland keine Pflicht zum Besitz eines Telefons gibt kann man nicht zum Anrufen gezwungen werden. Abgesehen davon dürften vier Tage (dazwischen liegt ja noch das Wochenende) keine "angemessene Frist" i. S. d. § 66 SGB I sein.

Eine darauf gestützte Einstellung der Leistungen wäre offensichtlich rechtswidrig und hätte jedes Sozialgericht im Handumdrehen gekippt. Ist dir für die Einstellung der Leistungen für den Zeitraum 14.-18. September überhaupt ein Bescheid ergangen? Eigentlich müssten die Leistungen weiterhin in voller Höhe fließen, achte mal auf die Kontoauszüge.

Verfasst: 19.09.2017, 11:32
von Florian369
Da fällt mir gerade was ein... Ich glaube ich ruf da nochmal an und frag nochmal was ich damals da alles unterschrieben habe bei der Krankengeld Anmeldung... Nicht das die mir das da auch noch vorgelegt haben...
Ich bin damals wo ich Stationär im KH war wegen Panikattacken und das Krankengeld durch die Sozialarbeiterin nicht lief schnell zur IKK um den Bogen zum Krankengeld zu Unterschreiben. Da war auch ne Schweigepflichtsentbindung bei, vermuttlich auch sowas das ich da Anrufen muss...

Ein Bescheid ist mir noch nicht eingegangen... Nur die letzte Erinnerung wo drinne stand:
Rufen sie mich bitte bis zum 21.09.2017 zurück, ansonsten Ruht das Krankengeld bis Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

Am Telefon sagte sie mir das sie das auf Ruhen gesetzt hatte...

Ich glaub dann muss ich das abwarten ob sie jetzt die 4 tage abzieht. Der Satz im Brief klingt für mich nicht danach das dass auf Ruhen gesetzt wurde....
Ich danke dir für deine Antwort und für den Paragrafen. Da werde ich mich mal einlesen...

Verfasst: 19.09.2017, 11:43
von Pichilemu
Florian369 hat geschrieben:Ich bin damals wo ich Stationär im KH war wegen Panikattacken und das Krankengeld durch die Sozialarbeiterin nicht lief schnell zur IKK um den Bogen zum Krankengeld zu Unterschreiben. Da war auch ne Schweigepflichtsentbindung bei, vermuttlich auch sowas das ich da Anrufen muss...
So etwas wäre nicht rechtmäßig. Derartige Verträge sind nur rechtens wenn sie gesetzlich vorgesehen sind. Das gibt es z. B. für Empfänger von Arbeitslosengeld mit der sogenannten Eingliederungsvereinbarung, wo derartige Pflichten festgehalten werden können. Es gibt aber keine Eingliederungsvereinbarung beim Krankengeld. Selbst wenn eine derartige Vereinbarung unterschrieben worden wäre, wäre sie nichtig.

Verfasst: 19.09.2017, 11:49
von Florian369
Das ist gut zu wissen, ich kenne mich damit gar nicht aus... Dann werde ich auch gleich auf dumm fragen wo das gesetzlich festgehalten... Falls da sowas bei ist. Kann ich mir gut vorstellen, hab da nichtsahnend alles angegeben...