Seite 1 von 1
Nachversicherung ab wie lange versicherungspflichtig
Verfasst: 18.09.2017, 17:55
von mikky
Wenn ein Versicherungspflichtiger seinen Job wechselt und dazwischen einen Leerlauf von bis zu 4 Wochen hat, ist er doch nachversichert, muß also keine Beiträge selber zahlen. Gilt das auch, wenn diese Person erst kurze Zeit versicherungspflichtig beschäftigt war? Also im konkreten Fall war die Person zuerst freiwillig versichert, da vorübergehend ohne Beschäftigung. Dann fing die Person einen sozialversicherungspflichtigen Job an. Nach 2 Wochen kündigt sie diesen Job, um 3 Wochen später wieder wo anders anzufangen. Muß diese Person für die 3 Wochen nun wieder selber zahlen oder greift hier schon die Nachversicherung?
Verfasst: 18.09.2017, 21:10
von Swantje B.
Die Voraussetzungen für den nachgehenden Leistungsanspruch:
- zuletzt bestand eine Pflichtversicherung*
- die Lücke ist nicht länger als ein Monat
- in der Lücke besteht kein vorrangiger Anspruch auf Familienversicherung
- in der Lücke wurde keine Erwerbstätigkeit ausgeübt (z. B. auch kein Minijob)
Wie lange die Pflichtversicherung vor der Lücke bestand spielt keine Rolle.
Gruß
Swantje
*oder eine Familienversicherung wenn das Hauptmitglied verstorben ist
Verfasst: 19.09.2017, 12:32
von mikky
Danke an Swantje B. Also würde theoretisch auch ein Tag reichen?
Und wie ist das wenn ein Alg-1-Bezieher sich vorübergehend vom Arbeitsamt abmeldet und sich 4 Wochen später wieder anmeldet, da er 4 Wochen lang dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Der müßte dann doch auch nachversichert sein oder?