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Krankengeld - nach Teilhabe am Arbeitsleben
Verfasst: 18.09.2017, 16:13
von Muddi
Hallo,
ich habe seit November 2016 von meiner Krankenkasse aufgrund einer Lücke kein Krankengeld mehr erhalten und bin in die Familienversicherung "gerutscht" - Klage läuft - Anspruch auf ALG 1 oder II hatte ich in dieser Zeit nicht.
Nun befinde ich mich seit vier Wochen in einer Teilhabe am Arbeitsleben und beziehe Übergangsgeld. Leider sieht es so aus, dass ich nochmal in eine medizinische Reha gehen werde, da ich aufgrund meiner Erkrankung noch nicht wieder arbeitsfähig bin. -bzw ich leider noch nicht so weit bin wie ich dachte :/
Ich müsste, da ich ja nun Übergangsgeld beziehe wieder in der Pflichtversicherung der Krankenkasse sein und somit auch wieder Anspruch auf Krankengeld haben?
Wie wird dies berechnet? Aufgrund von dem Überganggeld der dem zuletzt gezahlten Krankengeld?
Rückfragen gerne -
danke fürs lesen
Muddi
Verfasst: 18.09.2017, 17:12
von Czauderna
Hallo,
wenn Anspruch auf Krankengeld besteht, errechnet sich das Krankengeld aus dem Übergangsgeld.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.09.2017, 17:32
von Anton Butz
.
Ja Guenter,
"wenn" ... - was meinst zu zur Frage
Ich müsste, ... und wieder Anspruch auf Krankengeld haben?
.
Verfasst: 18.09.2017, 19:21
von D-S-E
Frag doch einfach mal bei der Krankenkasse nach, wie du dort derzeit versichert bist (mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld) - die Auskunft wird man dir in der Regel sofort geben können (auch wenn du die ganz allgemeine Telefonnummer einer KK anrufst).
Verfasst: 19.09.2017, 06:22
von Muddi
Guten Morgen,
werde mal meinen Mann beauftragen das zu tun. Ob die Aussage der der Kasse dann stimmt ist was anderes... sie haben mich auch schon in die Familienversicherung gesteckt als ich Pflichtversichert war....
Liebe Grüße
Muddi
Verfasst: 19.09.2017, 10:16
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:.
Ja Guenter,
"wenn" ... - was meinst zu zur Frage
Ich müsste, ... und wieder Anspruch auf Krankengeld haben?
.
Hallo Anton,
Ja, wenn die AU während der Teilhabe eingetreten ist und die Uebergangsgeldzahlung endete, dann besteht meiner Meinung nach ein Krankengeldanspruch, was spräche dagegen?
Gruß
Guenter
Verfasst: 20.09.2017, 10:26
von Muddi
Guten Morgen,
Ich laufe bei meiner Krankenkasse noch immer unter der Familienversicherung....
Soviel dazu
...
Gruß
Muddi
Verfasst: 20.09.2017, 11:04
von Czauderna
Muddi hat geschrieben:Guten Morgen,
Ich laufe bei meiner Krankenkasse noch immer unter der Familienversicherung....
Soviel dazu
...
Gruß
Muddi
Hallo,
wenn ich das richtig sehe, dann ist das doch das große Problem, oder ? - wie kann es sein, dass jemand Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhält und gleichzeitig familienversichert ist - soweit ich mich erinnern kann, war die Versicherungspflicht als Rehabilitand immer vorrangig vor der Familienversicherung, d.h. nach meinem dafürhalten müsstest du als Rehabilitand eine eigene Versicherung haben und wenn die AU. während des Übergangsgeldbezuges eingetreten ist demzufolge auch einen Krankengeldanspruch - liebe aktive KV-Experten, das ist doch (noch) so ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.09.2017, 18:53
von Muddi
In der Teilhabe am Arbeitsleben nehme ich "erst" seit 30.8 diesen Jahres teil. Daher die Frage wie es sich nun mit meinem Versicherungsstatus verhält, aber laut meiner KK bin ich aktuell weiter Familienversichert obwohl ich eigentlich, wie ich ja jetzt weiß, in der Pflichtversicherung sein müsste.
Langsam aber sicher glaub ich die wollen mich ärgern.....
Verfasst: 20.09.2017, 22:32
von Gustav
Rufst du die Hotline an oder lässt du dich mit der entsprechenden Fachabteilung verbinden?
4 Wochen sind leider in der Welt der Versicherung keine riesen Zeit.
Auch wenn das nicht mein Fachgebiet ist bin ich da ganz bei Czauderna
Pflichtversicherung aufgrund der LTA und ÜGGbezug. Das wird für mein dafürhalten noch rückwirkend angepasst.
update
Verfasst: 02.11.2017, 13:26
von Muddi
So, nach längerem Unterlagen hin und her schicken hat mein Mann gestern nochmal bei der Krankenkasse nachgefragt wann den mit meiner ersten Krankengeldzahlung zu rechnen ist.... Geld ist unterwegs war die Antwort, als mein Mann nach der Höhe fragte, fiel ihm die Kinnlade runter, die haben sich total vertan...
gestern konnte niemand helfen, keiner konnte uns sagen wie sie auf Betrag x kamen.... heute morgen dann der Rückruf - schuldigung haben uns verrechnet... Nachzahlung kommt, allerdings wissen wir noch immer nicht wie sie auf gut 10 EUR am Tag weniger kamen.
Ich freu mich auf alle Fälle das ich endlich mal wieder ein bissel Geld in der Tasche habe... wenigstens ein bissel sorge weniger.
Gruss
Muddi