KGV in PKV - 18 monatige Bindungsfrist
Verfasst: 18.09.2017, 14:38
Hallo, danke für die Aufnahme,
zuerst die Frage : Gibt es eine 18 monatige Bindungsfrist in meinem Fall.
Grundlage: Frau mit 3 Kinder( 13, 19, 21 Jahre ) in der GKV - familienversichert. Mann - Beamter in der PKV .
Die GKV stellt , nach Anforderung im Aug. 17 fest, das ich über dem Satz liege und zuviel verdiene.
Ab dem 01.01.2017 sind die Kinder , jetzt freiwillig krankenversichert.
Da die Beiträge , 3 Kinder á ca. 177 € , ziemlich teuer , entscheiden wir , für die Kinder , das diese in die PKV sollen.
Wir kündigen die GKV zum 30.11.17 .
Jetzt hat mir die Dame von der GKV erklärt, das es eine 18 monatige Bindungsfrist gibt, daraufhin habe ich die Frau darauf hingewiesen ,das wenn die Kinder in die PKV wechseln, diese Bindungsfrist nicht gilt.
Die Frau der GKV sagt, die Kinder sind aber schon seit dem 01.01.2017 in der GKV freiwillig versichert.
Daher müsste die Frist abgewartet werden.
Das sehe ich nicht so, da eine Frist erst laufen kann ( Kündigungsfrist ) , wenn Sie einem bekannt gegeben wird.
Also tatsächlich erst im September 2017. Sonst hätten wir damals die Kinder schon in der PKV gesteckt.
Sehe ich das falsch ?
Herzlichen Dank im Voraus , gruß Björn
zuerst die Frage : Gibt es eine 18 monatige Bindungsfrist in meinem Fall.
Grundlage: Frau mit 3 Kinder( 13, 19, 21 Jahre ) in der GKV - familienversichert. Mann - Beamter in der PKV .
Die GKV stellt , nach Anforderung im Aug. 17 fest, das ich über dem Satz liege und zuviel verdiene.
Ab dem 01.01.2017 sind die Kinder , jetzt freiwillig krankenversichert.
Da die Beiträge , 3 Kinder á ca. 177 € , ziemlich teuer , entscheiden wir , für die Kinder , das diese in die PKV sollen.
Wir kündigen die GKV zum 30.11.17 .
Jetzt hat mir die Dame von der GKV erklärt, das es eine 18 monatige Bindungsfrist gibt, daraufhin habe ich die Frau darauf hingewiesen ,das wenn die Kinder in die PKV wechseln, diese Bindungsfrist nicht gilt.
Die Frau der GKV sagt, die Kinder sind aber schon seit dem 01.01.2017 in der GKV freiwillig versichert.
Daher müsste die Frist abgewartet werden.
Das sehe ich nicht so, da eine Frist erst laufen kann ( Kündigungsfrist ) , wenn Sie einem bekannt gegeben wird.
Also tatsächlich erst im September 2017. Sonst hätten wir damals die Kinder schon in der PKV gesteckt.
Sehe ich das falsch ?
Herzlichen Dank im Voraus , gruß Björn